WKA als Nachbar – Informationsveranstaltung im Schützenhof

Wie lebt es sich in der Nähe von modernen Windkraftanlagen? Diese Frage sollte alle Bargteheider Bürgerinnen und Bürger interessieren, da sie schon bald selbst in diese Situation kommen können.

Am Sonntag, den 09. November 2014 um 15.00 Uhr findet
im Schützenhof, Jersbeker Straße 34 in Bargteheide

eine Informationsveranstaltung statt, die aktuelle Auskünfte zu Lärm und Infraschall der riesigen Windräder liefern wird. Sozusagen aus erster Hand wird ein betroffenes Ehepaar aus Nordfriesland über die spürbaren Auswirkungen auf die Lebensqualität berichten, das seit einem Jahr seinen Alltag in 500 m Entfernung von Windkraftanlagen verbringt. Dabei geht es nicht um wissenschaftlich theoretische Erkenntnisse sondern um physisch merkbare und messbare körperliche Veränderungen, die das Leben unter den Windrädern unerträglich gemacht haben.

Mit den immer größeren WKA steigen gleichzeitig auch die Gesundheitsprobleme der Betroffenen. Jeder Meter mehr Nabenhöhe, sagte Hermann Albers, Präsident des Bundesverbands Windenergie, erhöhe den Windertrag um etwa ein Prozent (s. TAZ v. 20/21.09.14). Der verantwortliche Geschäftsführer der Windpark Dörpum GmbH & Co. KG bestätigt, man habe sich an “alle gesetzlichen Regelungen wie Abstände und Lautstärkewerte gehalten”. Messungen hat er bei der Familie nicht durchführen lassen, das sei laut Baugenehmigung auch nicht notwendig gewesen.

Diese Sicht- und Handlungsweise lässt sich sehr gut auf den von der Stadt beantragten sogenannten “Bürgerwindpark” Bargteheide übertragen. Ob die Investoren aus der Politik oder aus der Wirtschaft kommen, macht dabei keinen Unterschied

Überzeugen Sie sich selbst, kommen Sie zu unserer Veranstaltung und erfahren Sie vor Ort, was uns erwartet, falls die Windkraftanlagen am Glindfelder Weg gebaut werden. Geben Sie die Information an Ihre Freunde und Bekannten weiter. Auch an den Freundeskreis Ihrer Kinder, denn gerade für die Kinder und Jugendlichen ist der Schutz des Lebensumfeldes besonders wichtig. Sie müssten noch einige Jahrzehnte unter den Folgen der WKA leiden.

Besser ist es, vorher über die Konsequenzen politischer Entscheidungen der Stadtvertreter Bescheid zu wissen.

Wer sagt die Wahrheit – wer schürt Ängste?

Der Kämmerer der Stadt Bargteheide, Herr Teschke behauptet wiederholt in diversen Pressemitteilungen und zuletzt in den (LN v. 22.10.14) “falls die Klagen erfolgreich sind und der Bürgerwindpark nicht in der geplanten Form betrieben werden darf, muss das Projekt öffentlich ausgeschrieben werden.“ Das führe aber dazu, dass andere Investoren ihre Pläne ohne Bürgerbeteiligung umsetzen könnten. „Andere Investoren stehen bereit…“

Herr Engfer, als Bauamtsleiter beurteilte den Ausgang der EU-Beschwerde der Bürgerinitiative Gegenwind wie folgt: Sollte die EU eine öffentliche Ausschreibung des Projektes einfordern, dann wäre es möglich, dass ein privater Investor der Stadt das Vorhaben streitig macht. Aber die Stadt wollte selbst am Windrad drehen und nicht einem privaten Investor das Feld bereiten. Dazu werde es auch nicht kommen. Schließlich könnte die Stadt Auflagen machen. Und sie hätte die Entscheidungshoheit über die Baugenehmigung – vorausgesetzt, das LLUR stimmt erst einmal zu. (HA v. 05.05.2014) In der Stadtvertretersitzung vom 09.04.2014 machte der CDU-Fraktionsvorsitzende Herr Claussen eine inhaltlich gleichlautende Aussage zu dem Thema.

Wir von der Bürgerinitiative Gegenwind fragen:

Ist der Stadtkämmerer überhaupt befugt, derartige Aussagen öffentlich zu verbreiten? Oder gilt hier das Politikerwort bzw. das Wort der Stadt als Bauantragsteller und derzeitiger Kostenträger? Befindet sich der Kämmerer, der gleichzeitig Geschäftsführer der Bürgerwindpark Bargteheide Verwaltungs-GmbH ist, nicht in einem Interessenkonflikt?

Herr Claussen warnte einmal öffentlich die Bürgerinitiative Gegenwind davor, bei den Bürgern unserer Stadt übertriebene Ängste zu wecken, denn es könnten auch die Ängste vor den Dingen sein, die krank machen und nicht die Dinge selber. (Markt v. 25.09.2013)

Wer schürt hier permanent Ängste, indem er vor fremden Investoren warnt? Was könnten sie in der Ausgestaltung des Windparks noch verhängnisvoller für die Bargteheider Bevölkerung machen? Größere Anlagen, schlechtere Visualisierungen, noch unzureichendere Gutachten?

Die Motivation der Bürgerinitiative Gegenwind ist und war stets, die Bargteheider Bürgerinnen und Bürger über die technischen und gesundheitlichen Folgen der Windkraftanlagen mittels wissenschaftlich nachgewiesener internationaler Studien und Expertisen aufzuklären. Transparenz und Wissen stärken die Abwehr gegen Bedrohungen.

Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz–BImSchG liegt im Entwurf vor

Auf Antrag der Stadt Bargteheide vom 04.11.2013 liegt nun die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von drei Windkraftanlagen (WKA) vom Typ Vestas V 112 mit einer Nabenhöhe von 140 m, einem Rotordurchmesser von 112 m, einer Gesamthöhe von 196 m und einer Leistung von je 3,3 MW im Entwurf vor. Die Genehmigung wird voraussichtlich im November erteilt werden.

Die Stadt Bargteheide hat als Antragsteller die Baugenehmigungsgebühr von 59.569,01 EUR zu tragen. Zu den uns derzeit bekannten Vorleistungen der Stadt von 307.262 EUR an die Bürgerwindpark Bargteheide GmbH & Co.KG summieren sich die Kosten der Genehmigung, so dass die Betreibergesellschaft der Stadt 366.831 EUR – im Falle der Annahme der Baugenehmigung – schuldet. Dieser Betrag ist noch nach oben offen. Sollten die Betreiber des Windparks die Baugenehmigung ablehnen, bleibt die Stadt (Steuerzahler) auf den Kosten sitzen.

Mit dem Bau der drei WKA darf erst begonnen werden, wenn nach Betriebsaufgabe die Rückbaukosten von 280.000 EUR je WKA durch selbstschuldnerische Bürgschaften gegenüber dem Land Schleswig-Holstein gesichert wurden. Daneben sind als Ausgleich für den Eingriff in das Landschaftsbild 726.508,75 EUR spätestens zwei Wochen vor Baubeginn auf das Konto des Kreises Stormarn einzuzahlen.

Zum Immissionsschutz Lärm und Schattenwurf gibt es folgende Auflagen:

Innerhalb von 12 Monaten nach der Inbetriebnahme der WKA ist durch eine anerkannte Messung nachzuweisen, dass das Gesamtbetriebsgeräusch unter Berücksichtigung von zum Zeitpunkt der Genehmigungserteilung bestehenden Anlagen gemäß TA Lärm „Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ vom 28. August 1998 nachstehende Lärmimmissionswerte nicht überschreitet:

In Mischgebieten/Dorfgebieten tags 60 dB(A) nachts 45 dB(A)
In allgemeinen Wohngebieten tags 55 dB(A) nachts 40 dB(A)
In reinen Wohngebieten tags 50 dB(A) nachts 35 dB(A)

Bei Überschreitung der Lärm-Immissionswerte kann auch der Nachtbetrieb eingeschränkt werden.

Die Kosten der Messung hat der Betreiber zu tragen. Da es lt. Schattenwurf-Prognose zu unzulässigen Schlagschattenimmissionen kommen kann, sind die WKA mit technischen Abschaltvorrichtungen so auszurüsten, dass bei Sonnenschein z.B. durch zwangsweisen Stillstand sichergestellt wird, dass Bewohner nicht länger als 30 Minuten pro Tag und 30 Stunden pro Jahr durch periodischen Schattenwurf gestört werden. Die Betriebsweise sowie die Abschaltungen müssen protokolliert und der zuständigen Überwachungsbehörde auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden.

Naturschutz

Die WKA 1 und WKA 2 sind zunächst für ein Jahr im Zeitraum vom 10. Mai bis zum 30. September 1 Stunde vor Sonnenuntergang bis 1 Stunde nach Sonnenaufgang bei Windgeschwindigkeit in Gondelhöhe unterhalb von 6 m/s, Lufttemperatur höher 10 ° C und Niederschlagsfreiheit abzuschalten.

Außerdem ist bei den beiden WKA ein Höhenmonitoring durch eine akustische Dauererfassung für den gleichen Zeitraum durchzuführen. Anschließend werden die Monitoring-Daten mit einer gutachterlichen Beurteilung dem LLUR vorgelegt. Hier wird dann über evtl. weitere Abschaltzeiten oder Monitorings entschieden. Sollte das Höhenmonitoring ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko artenschutzrechtlich relevanter Arten ergeben, kann es zu entsprechenden Abschaltzeiten kommen. Bäume, Knicks, Büsche und Gehölze dürfen nicht zwischen dem 15. März und 30. September abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden. Sämtliche Bauarbeiten sind außerhalb der Brutzeit von Bodenbrütern vom 01. September bis einschl. 14. März durchzuführen.

Wir prüfen zurzeit, ob bei dem Entwurf alle gesetzlichen Regelungen eingehalten werden. Leider müssen wir schon jetzt darauf hinweisen, dass die angewandten gesetzlichen Vorgaben hinter der Entwicklung der Windräder zurückgeblieben sind. Sollten die Windräder tatsächlich gebaut werden, wird es zur erheblichen Beeinträchtigung der Lebensqualität und des Landschaftsbildes in Bargteheide und Umgebung kommen.

Windkraft – ein hochriskantes Geschäft zu Lasten der Stromkunden und Investoren

Der Druck der Landesregierung, die Energiewende gegen alle Vernunft unkontrolliert durchzusetzen führt dazu, dass oft falsche Standorte für Windkraftanlagen gewählt werden. Nicht nur Stromquellen sondern auch Geldquellen und gute Geschäfte werden erwartet. Einzig die Landverpächter, Windparkplaner und -Hersteller sind die Gewinner der Windparkförderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

Der Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE), der Lobbyarbeit für Windenergiebranche betreibt, hat mehr als 1.200 Jahresabschlüsse von Windparks verglichen und festgestellt, dass zwei Drittel aller Windparks in den letzten 13 Jahren Verluste schreiben. Für die Verluste – trotz Subventionen – müssen neben den Investoren, die ihr Kapital verlieren, am Ende die Steuerzahler aufkommen.

Nehmen Sie sich zu diesem Thema die Zeit für den einen Kurzbeitrag aus der ARD-Sendung „Report Mainz“, den Sie neben anderen interessanten Beiträgen auch in unserer Mediathek finden.

Politische Ohnmacht gegen Windkraftgegner sucht Ventillösung

Am Donnerstag, den 25. September 2014 um 19:00 Uhr findet im Stadthaus (Veranstaltungssaal OG Raum 6) Am Markt 4, 22941 Bargteheide die 8. Sitzung der Stadtvertretung statt. Auf der Tagesordnung stehen folgende wichtige Themen:

TOP 7 Bebauungsplan Nr. 14 a, Bereich: südöstlich Alte Landstraße, von den Sportanlagen bis zum Grundstück Alte Landstraße 89 d/e, nach Süden bis zum Westring.
Der Bereich Alte Landstraße – von den Sportanlagen bis hin zur Westumgehung – liegt äußerst nahe an dem geplanten Windpark. Insbesondere der Waldorfkindergarten sowie die -Schule liegen in dem Wirkkreis der 196 Meter hohen Windkraftanlagen. Besorgte Eltern können die Einwohnerfragestunde nutzen, ihre Bedenken persönlich den Stadtvertretern vorzutragen.

TOP 9: Abberufung der Vorsitzenden des Ausschusses für Bauen und Bauordnung. Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU, SPD und Grünen
Wie bereits im der „Markt“-Ausgabe vom 17.09.2014 amtlich bekannt gemacht, wollen die Fraktionen von CDU, SPD und Grünen Frau Renate Mascher das Amt als Vorsitzende des Bauausschusses qualitativ absprechen. Frau Mascher, Dozentin a.D. und Gründungsmitglied der Wählergemeinschaft für Bargteheide (WfB), ist seit 33 Jahren für die Bargteheider Bürgerinnen und Bürger tätig. Für ihre ehrenamtliche und uneigennützige Arbeit hätte sie längst eine Auszeichnung verdient!

Aufgrund einer Bauausschusssitzung, bei der der Öffentlichkeit das von der Stadtverwaltung veranlasste Gutachten zum Denkmalschutz des Jersbeker Barockgartens vorgestellt wurde, kam es zu offener Kritik an der Visualisierung als Grundlage des Gutachtens. Die Fotos waren überbelichtet und unbrauchbar. Der Gutachter bestritt, die Visualisierung gemacht zu haben, er könne gar nicht fotografieren. Die Fotos wurden vom Planungsbüro Schulz erstellt, das mit der gesamten Windparkprojektplanung sehr viel Geld verdient. Es gab daraufhin Unmutsbezeugungen und Zwischenrufe aus dem Publikum. Nun wird Frau Mascher von den Stadtvertretern vorgeworfen, die Sitzung nicht ordnungsgemäß geführt zu haben. Den Windparkbefürwortern von Politik und Verwaltung war es schon länger ein Dorn im Auge, dass die Vorsitzende des Bauausschusses sich stets neutral und den Windparkgegnern gegenüber unvoreingenommen verhalten hatte.

Die Bürgerinitiative Gegenwind wird mit ihrer Anwesenheit ihre Solidarität Frau Mascher gegenüber zeigen. Wenn hier überhaupt jemand beschuldigt werden muss, dann ist es in dem Fall das Publikum. Ziviler Ungehorsam ist jedoch in einer Demokratie ein legitimes Mittel, sich gegen staatliche (städtische) Willkür zu wehren!

„Menschenkette“ zum Jahrestag der Bürgerinitiative Gegenwind-Bargteheide

Zum einjährigen Gründungsdatum der Bürgerinitiative Gegenwind-Bargteheide formierte sich am Sonnabend, den 06.09.2014 eine 200 Meter lange Menschenkette, die das Ausmaß der Höhe der Windindustrieanlagen in unserer Feldmark am Glindfelder Weg symbolisieren sollte.


Was zunächst gegen 11.00 Uhr zögerlich begann wurde zu einer mit gelben und orangen Warnwesten plakativen bunten Menschenkette, die mit guter Laune bei strahlendem Sonnenschein von der Baumschulenstraße bis zum Kreisel am Ende der Rathausstraße reichte. Die Strecke wurde von den Organisatoren so gewählt, dass sie zwar Aufmerksamkeit schaffte, aber keine größeren Verkehrsbehinderungen für die Verkehrsteilnehmer brachte. Der friedliche Verlauf der Veranstaltung wurde von den Einsatzkräften der örtlichen Polizei lobend hervorgehoben.

Während der Kundgebung vor dem Bargteheider Rathaus forderte der Sprecher der BI Gerhard Artinger die Anteilseigner (Kommanditisten) der Bürgerwindpark Bargteheide GmbH & Co. KG auf, die internationalen Mindestabstände von 10-facher Anlagenhöhe zur Wohnansiedlung einzuhalten. Dabei dürfe es keinen Unterschied zwischen Wohn- oder Mischgebieten geben.

Ein Ja zur Energiewende, aber mit Augenmaß! Nach der Schlussrede wurden noch ausgiebige Diskussionen zur speziellen Bargteheider Vorgehensweise von Verwaltung und Politik hinsichtlich verhinderter Bürgerbeteiligung und dem Umgang mit öffentlichen (Steuer)Geldern geführt. Gegen 13.00 Uhr gingen die letzten Teilnehmer nach Hause.

Veranstaltung in Schmalensee

Am Freitag, den 22. August 2014 um 19:00 Uhr lädt die Bürgerinitiative Schmalensee anlässlich des Bürgerentscheides am 31.8. zu einem Informationsabend in den Gemeindesaal (Landgasthof Voß, Dorfstraße 15, Schmalensee) ein.

Referenten:

Dr. Eckhard Kuck (Arzt, Bad Orb):
Infraschall durch Windkraftanlagen – was wissen wir wirklich?

Gerhard Artinger (Dipl.-Ing., Bargteheide):
Kommt die Energiewende ins Finale? Das Zusammenspiel zwischen Emissionshandel, EEG, Stromerzeugung und CO2-Einsparung. 

Auf eine rege Teilnahme aus Bargteheide und den Nachbargemeinden freuen sich die Bürgerinitiativen Schmalensee und Gegenwind Bargteheide.

Die Anfahrt beträgt knapp 50 km, bei Fahrgemeinschaften halten sich die Kosten in Grenzen.

Sitzung des Ausschusses für Bauen und Bauordnung

Am Donnerstag, den 14.August 2014 findet um 18.30 Uhr im Ratssaal, Rathausstraße 24-26 in Bargteheide die Sitzung des Ausschusses für Bauen und Bauordnung statt.

Unter den Tagesordnungspunkten  Ö 4.3 und 4.4 geht es um den landschaftspflegerischen Begleitplan und die Genehmigungsfrist für den geplanten Windpark am Glindfelder Weg.

Dritte Verlängerung für die Baugenehmigung

Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) hat erneut die Frist für oder gegen eine Baugenehmigung für die Windindustrieanlagen um drei Monate vom 27.08. 2014 bis zum 27.11.2014 verlängert.

Eine abschließende Entscheidung durch das LLUR konnte bisher nicht erfolgen, da noch genehmigungsrelevante Prüfungen von der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) durchzuführen sind. Daneben ist das Lärmgutachten hinsichtlich der Vorbelastung noch zu ergänzen.

Bis dahin liegt evtl. auch die Entscheidung der Europäischen Kommission vor, die zurzeit prüft, ob es sich bei dem städtebaulichen Vertrag, der zwischen der Stadt Bargteheide und der privaten Unternehmung Bürgerwindpark Bargteheide GmbH & Co. KG abgeschlossen wurde, um eine möglicherweise unzulässige Beihilfe handelt. Folgende Fragen wurden dazu von der EU-Kommission an die Stadt gestellt:

  1. Die Zusammensetzung der Bürgerwindpark Bargteheide GmbH & Co. KG
    • Wer sind die Geschäftsführer/Gesellschafter?
    • Inwiefern ist die Stadt Bargteheide involviert?
  2. Stehen die Grundstücke, auf denen die drei Windkraftanlagen geplant sind, im Eigentum des Bruders des Bürgermeisters und nicht im Eigentum der Stadt Bargteheide?
    • Die Eigentumsverhältnisse hinsichtlich des fraglichen Grundstückes und der drei Windkraftanlagen sollen offengelegt werden
  3. Erläuterung zum Inhalt des Städtebaulichen Vertrages hinsichtlich § 11 Baugesetzbuch.
    • Warum stellt die Stadt Bargteheide und nicht die Bürgerwindpark Bargteheide GmbH & Co. KG den Antrag auf Baugenehmigung?
    • Erhält die Stadt für die beantragte Baugenehmigung eine Gegenleistung der GmbH & Co. KG?
    • Sollte die Baugenehmigung nicht erteilt werden, oder sollte die GmbH & Co. KG keinen Gebrauch davon machen, würde die Stadt die bisherigen Planungskosten zu tragen haben. Warum trägt die Stadt dieses Risiko? Insbesondere, da der GmbH & Co. KG freisteht, die Baugenehmigung anzunehmen oder zu verweigern?