Volksinitiative zur Mitbestimmung der Bürger bei der Windkraftplanung hat 20.204 gültige Unterschriften – Schleswig-Holsteinischer Landtag muss fehlerhafte Auszählung eingestehen

Die Volksinitiative von Vernunftkraft. Schleswig-Holstein (ehem. Gegenwind Schleswig-Holstein), Piratenpartei Schleswig-Holstein und Bürgerinitiativen-Netzwerk Dithmarschen, hatte das Ziel, das Nein von Gemeinden und Bürgerentscheiden gegen Windparks für die Landesplanung verbindlich zu machen.

Das Innenministerium gab zunächst an, dass die Volksinitiative nicht genügend Unterschriften erreicht hätte.
Die Prüfung hat ergeben: 20.204 gültige Unterschriften. Das notwendige Quorum von 20.000 ist überschritten.
Nun muss sich der Landtag mit dem Thema befassen.

Nächste Station für die Volksinitiative ist das Landesverfassungsgericht. Die Volksinitiative hat hier beantragt, die Verfassungsmäßigkeit ihres Gesetzentwurfes zur Mitbestimmung an der Windenergieplanung festzustellen.

Weitere Info siehe Presseerklärung

Neu Landesplanung und wohl geringere Abstände als versprochen

Liebe Besucher unserer Homepage,

in der Sitzung des Landesplanungsrates am 02. Dezember 2019 gab das Innenministerium Schleswig-Holstein neue Informationen zu den aktuellen landesplanerischen Verfahren zum Thema Regionalplanung Wind heraus.[1]

Danach wird am 17. Dezember der dritte Entwurf dem Kabinett vorgestellt, zeitgleich erfolgt die Online-Stellung auf Bolapla-sh.de.

Die offizielle Anhörungsfrist wird am 13. Januar 2020 beginnen und bereits zwei Monate später, am 13. März 2020, enden.

Die Ankündigung lässt noch deutliche Änderungen an der bisherigen Flächenkulisse erwarten. Vor Allem ist alarmierend, dass nun 1.000 ha mehr an Fläche ausgewiesen werden sollen als bisher. 2,02 % der Landesfläche sind als Vorranggebiet vorgesehen. 2,02 %  hört sich vielleicht wenig an. Wir wissen aber alle, dass der Lärm der Windkraftanlagen nicht an der Grenze der Vorrangfläche aufhört.

Liebe Betroffene in den jetzigen und bisherigen Eignungsgebieten. Bitte nehmt Euch bereits vor Weihnachten noch die Zeit, den neuen Entwurf gründlich anzusehen. Informiert auch die Anwohner, die eventuell bisher glaubten, „ihre“ Flächen wären raus.

Unabhängig von der neuen Landesplanung ist es wichtig, dass Ihr Eure Meinung zu den aktuellen Diskussionen über die Abstände Wohnhaus zu Windkraftanlage kund tut.

Nach einer Gesetzesvorlage von Wirtschaftsminister Altmaier soll in ganz Deutschland für Windkraftanlagen ein Mindestabstand von 1.000 Metern zu Wohnhäusern festgelegt werden. Im schleswig-holsteinischen Wahlkampf 2017 hatte Daniel Günther mit seiner CDU noch mit einem Mindestabstand von 1.200 Meter geworben. Auch die FDP warb damals für mehr Abstand. Heute will die Jamaika-Koalition aus CDU, Grüne und FDP davon nichts mehr wissen. Daniel Günther, Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, will gegen die Pläne von Altmaier politisch vorgehen. Der Mindestabstand von 1.000 Meter zwischen Windkraftanlage und Wohnhäusern soll in Schleswig-Holstein unterschritten werden. Viele Wähler von damals sind nun enttäuscht. Sie haben das Vertrauen in die Politik verloren. CDU und FDP möchten wir eindringlich an ihre Wahlversprechen erinnern. Noch haben CDU und FDP es in der Hand, das Vertrauen wieder herstellen.

[1] Siehe auch Information des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetags vom 03.12.2019 an die Ämter und Gemeinden;

 

Nach der Wahl – ist vor der Wahl?

Was ist aus dem Versprechen für größere Abstände geworden?

Einig sind sich die CDU, GRÜNE und FDP in Schleswig-Holstein, zehn Gigawatt Windkraft-Leistung an Land bis zum Jahr 2025 zu erreichen.

Vor der Landtagswahl versprachen CDU und FDP größere Abstände zu Wohnsiedlungen, insbesondere die CDU schrieb in ihrem Koalitionspapier einen Abstand neuer Windkraftanlagen von 1.200 m zu Siedlungen und 600 m zu Einzelhäusern fest, d.h. bei einer Anlagenhöhe von 200 m müsste der Mindestabstand zu Einzelhäusern 600 m betragen. Dieses Wahlversprechen sollte zu mehr Akzeptanz bei der Bevölkerung zur Energiewende führen.

Nach der Landtagswahl beschloss die Jamaikakoalition ein Eckpunktepapier, bei dem die kleinste Partei (GRÜNE) ihre energiepolitischen Ziele durchgesetzt hat. Die Kompromisslösung heißt jetzt: 1.000 m Abstand zu Siedlungen und
400 m zu Einzelhäusern. Die hierfür bereitgestellte Landesfläche beträgt weiterhin mindestens zwei Prozent. Erfahrungsgemäß geht die Auswirkung der aufgestellten Windkraftanlagen weit darüber hinaus. Hält die Landesregierung an ihren derzeitigen Plänen fest, sind faktisch bis zu achtzehn Prozent der Landesfläche aus Schallschutzgründen unbewohnbar.

Für den Klimaschutz werden durchdachte, vernünftige Lösungen notwendig.
Windkraftanlagen bis an die Wohnhäuser heran, schaffen erhebliche Probleme und führen nicht zur Akzeptanz bei den Menschen, die dort wohnen müssen.

Die Bürgerinitiative Gegenwind fordert weiterhin einen Mindestabstand von 1.000 m zu Wohnhäusern und einen Abstand, der der 10-fachen Höhe der WKA entspricht (10-H Regel).

Im Juli wird die Landesregierung S-H die überarbeiteten Regionalpläne zum Ausbau der Windkraft in Schleswig-Holstein vorlegen. Dann wird sich zeigen,
welche Abstände der Planung tatsächlich zugrunde gelegt wurden.
Nach der Kommunalwahl am 06.Mai !

Vernunftkraft: Kompendium für eine vernünftige Energiepolitik

Die ‘Energiewende’ hat das Ziel, uns langfristig von fossilen Energieerzeugern unabhängig zu machen. Sie wurde begonnen, um den Ausstieg aus der Nutzung von Kohle, Öl und Gas zu ermöglichen und dabei den Ausstoß von Kohlendioxid drastisch zu reduzieren.

Können diese Ziele überhaupt erreicht werden? Wo stehen wir zur Zeit?

Die ‘Energiewende’ wurde lediglich im Stromsektor vorangetrieben. In den Sektoren Wärme/Kälte und Verkehr gab es kaum Erfolge. Fast 30.000 Windkraftanlagen tragen also nur etwa zu 2% zur Primärenergieversorgung bei. Und so steigt in Deutschland der Ausstoß an Kohlendioxidemissionen seit 2009 an, obwohl in dieser Zeit weit über hundert Milliarden Euro in den Ausbau vor allem von Solar- und Windenergie investiert wurden und wir für die nächsten zwei Jahrzehnte noch mit einer Summe von ca. 550 Milliarden Euro belastet werden.

Primärenergieverbrauch 2016 (AGEE-Stat)

Ungeachtet dieses enormen Aufwands gerät die Versorgungssicherheit in immer größere Gefahr. Gleichzeitig leiden Mensch und Biosphäre unter diesen Maßnahmen, der Arten-schutz kommt unter die Räder, die Minderungsziele für Kohlendioxidemissionen rücken in immer weitere Ferne und die Maßnahmen zur Umsetzung der ‘Energiewende’ erscheinen mehr und mehr verfassungsrechtlich fragwürdig. Die Politik ist auf dem falschen Weg. Wir brauchen ein neues Denken.
Den vollständigen Artikel können Sie lesen auf Vernunftkraft.de

Windkraft-Moratorium ist verfassungskonform

Der zweijährige Baustopp für neue Windkraftanlagen war im Juni 2017 abgelaufen. Daraufhin beschloss der Schleswig-Holsteinische Landtag eine Verlängerung bis Ende September 2018. Dagegen haben fünf Windkraftinvestoren geklagt. Die Klage wurde
am 22.11.2017 abgewiesen.

Das Verwaltungsgericht in Schleswig hat über die Verlängerung des Windkraft-Moratoriums entschieden. Das Gericht urteilte, dass das Moratorium zwar ein Eingriff in die Rechte der Investoren sei, die Regelung allerdings verfassungskonform, weil sie befristet ist.

Bereits im Januar 2015 hatte das Oberverwaltungsgericht in Schleswig die Regionalpläne aus dem Jahr 2012 wegen verschiedener Rechtsfehler für unwirksam erklärt. Danach war ein unkontrollierter Ausbau von Windkraftanlagen möglich. Infolgedessen hat die damalige
Landesregierung ein zweijähriges Moratorium erlassen. In dieser Zeit müssen neue Regionalpläne erarbeitet werden.

Eine erste Anhörung der Betroffenen zu den neu ausgewiesenen vorläufigen Planungsgebieten für Windkraft hat bereits stattgefunden. Mit einer weiteren Anhörung ist Mitte 2018 zu rechnen. Auch dann wird es wieder zu diversen Klagen kommen, so dass mit rechtssicheren Regionalplänen frühestens 2019 zu rechnen ist.

Obwohl das Moratorium den Wildwuchs von Windkraftanlagen verhindern sollte, wurden im Jahr 2016 über Ausnahmen mehr Windkraftanlagen zugelassen als im Jahr 2015. Seit dem Baustopp im Juni 2015 wurden nach Angaben des Energieministeriums bis zum 17. Februar 2017 Ausnahmeregelungen für 343 neue Windkraftanlagen erteilt. ( s. SHZ v. 22.11.2017 )

Bürgerinitiative Gegenwind-Bargteheide spricht mit dem FDP-Direktkandidaten zur Bundestagswahl Tobias Mährlein

Für die Bürgerinitiative Gegenwind-Bargteheide ist es wichtig, dass durch eine vernünftige Energiepolitik die Ressourcen geschont werden, dass auf Umwelt und Natur Rücksicht genommen und zum Wohle der Menschen beigetragen wird.
Herr Gerhard Artinger, Sprecher der Bürgerinitiative Gegenwind-Bargteheide und Mitglied bei Vernunftkraft, hat daher die Bundestagskandidaten für den Wahlkreis 8 gebeten, sich zum Thema Energiepolitik auszutauschen.
Die FDP will den CO2-Emissionshandel stärken, weiterentwickeln und als wirksamstes Instrument für den Klimaschutz einsetzen. Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) kann damit abgeschafft werden. Dies schlagen auch namhafte Experten und Wirtschaftsforschungsinstitute vor.

Gerhard Artinger und Tobias Mährlein beim Gespräch über Energiepolitik

„Auch für die erneuerbaren Energieträger müssen in Zukunft die Regeln des Marktes mit allen Chancen und Risiken gelten. Denn nachhaltige und subventionsfreie Geschäftsmodelle lassen sich nur im technologieneutralen Wettbewerb unter marktwirtschaftlichen Bedingungen durchsetzen. Deshalb wollen wir das Dauersubventionssystem des EEG mit Einspeisevorrang und -vergütung beenden.“ So steht es im FDP-Wahlprogramm. „Diesen Punkten kann man nur zustimmen“, sagt Herr Artinger.
Den Menschen ist ihre Gesundheit wichtig. Sie wollen vor Lärm, vor tiefen Frequenzen und vor Infraschall durch Windkraftanlagen geschützt werden. „Die FDP will sich für die 10-H-Regel einsetzen, die besagt, dass der Abstand einer Windenergieanlage zur Wohnbebauung mindestens das 10-fache der Höhe dieser Anlage betragen muss. So wird die Gesundheit der Menschen geschützt und der Staat kommt seiner Vorsorgepflicht nach“, so FDP-Direktkandidat Tobias Mährlein.
Viele der heutigen Windkraftanlagen bewirken eine Schallimmission, die 3 bis 6 dB(A) höher ist, als die in der Genehmigung genannte. Die Anlagen müssten eigentlich 1,5 bis 2 mal so weit entfernt stehen wie heute. Die Beschwerden der Menschen vor Ort sind ernst zu nehmen. Es ist nicht damit getan, auf die mehr als 20 Jahre alten Normen und Richtlinien zu verweisen.
Die FDP ist dafür, bei der Genehmigungsplanung das Helgoländer Papier anzuwenden, welches Abstandsempfehlungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie zu Brutplätzen ausgewählter Vogelarten enthält, um damit wirklichen Naturschutz zu betreiben.
Tobias Mährlein weiter: „Aufgrund des bisher starken Ausbaus der Windkraft kann die Privilegierung im Außenbereich in Zukunft entfallen. Die Bürger in den Gemeinden würden damit wieder mehr Mitspracherecht erhalten. Mit der FDP kehrt die Vernunft in der Energiepolitik zurück.“

Bürgerbeteiligung zum Raumordnungsverfahren der Landesplanung S-H Teilaufstellung Regionalplan III für Windkraft in Stormarn

Die Landesregierung will ihr Ziel von zwei Prozent der Landesfläche für Windkraft erreichen. Dazu wurden vorläufige Karten mit Vorrangflächen erstellt. Bargteheide ist in der Teilaufstellung Regionalplan III  unter Eingabe von PLZ und Ort zurzeit als abgelehnte Potenzialfläche am Glindfelder Weg aufgeführt: https://bolapla-sh.de/

blau = Potenzialfläche, gelb = Vorrangfläche (Stand 11.04.2017)

In einem Beteiligungsverfahren zu den Planentwürfen können die Öffentlichkeit und die sogenannten Träger öffentlicher Belange Stellung nehmen. Das Verfahren startete am 27.12.2016 und läuft bis zum 30.06.2017. Die Bürgerbeteiligung kann im Online-Verfahren oder auch per Briefpost erfolgen.

Die Auswahl der vorläufigen Flächen wurde nach harten und weichen Tabukriterien sowie verschiedenen Abwägungskriterien getroffen. Der Chef der Staatskanzlei Kiel, Staatssekretär Thomas Losse-Müller erklärte bei der Veranstaltung in Bad Oldesloe: „Noch ist nichts In Stein gemeißelt, wir befinden uns in der Anhörungsphase“. (HA v. 31.03.2017)
Das bedeutet insbesondere für Bargteheide, es können bis zum endgültigen Regionalplan noch Flächen herausgenommen oder wieder neu hinzugefügt werden.

Nach Ende des jetzigen Beteiligungsverfahrens werden die Stellungnahmen von der Landesplanung ausgewertet und die Planentwürfe überarbeitet. Danach erfolgt zu den überarbeiteten Planentwürfen ein zweites Beteiligungsverfahren, in dem Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange erneut Stellungnahmen abgeben können.

Die neuen Regionalpläne sollen voraussichtlich Ende 2018 oder Anfang 2019 in Kraft treten.

Es gibt anscheinend Bestrebungen Einzelner, die abgelehnte Potenzialfläche am Glindfelder Weg als Vorrangfläche zum Bau von Windkraftanlagen aufnehmen zu lassen. Daher ist es sehr empfehlenswert, im jetzigen Beteiligungsverfahren rechtzeitig bis zum 30.06.2017 Stellungnahmen mit Fakten abzugeben, die eine Aufnahme der Fläche als Vorranggebiet nicht zulassen.

Bürgerbeteiligung für ein lebenswertes Bargteheide  – Ja bitte!

Windwüste Schleswig-Holstein

Am 06.12.2016 präsentierte die Landesregierung S-H die neuen geplanten Vorrangflächen zum Bau von Windkraftanlagen an Land. Durch den Bau von 500 neuen Windrädern soll die angestrebte Zahl von 3.600 im Jahr 2025 erreicht werden. Aus der derzeit installierten Leistung der Windkraftanlagen von 6,5 Gigawatt sollen in den nächsten acht Jahren
10 Gigawatt werden. Ministerpräsident Torsten Albig will rechnerisch drei Atomkraftwerke durch Windkraft ersetzen.

Trotz größerer Abstandsforderungen zur Wohnbebauung werden die wichtigen Argumente der Bürgerinitiativen ignoriert. Ein hohes Konfliktpotential ist zu erwarten. Da die
Landesregierung nicht auf die Belange der Bürger eingeht, starten am 09.12.2016 in Schleswig-Holstein zwei Volksinitiativen. Erstere für größere Abstände und eine weitere für mehr Mitbestimmung der Bürger, damit die Verwüstung der Landschaft verhindert und die Gesundheit der Menschen geschützt wird.

Laut Aussage der Landesregierung sei der Mensch der wichtigste Schutzraum. Nun wird jeder Bürger aufgerufen, ab 27.12.2016 in den kommenden sechs Monaten eigene Einwendungen im Onlineverfahren geltend zu machen. Korrekturen seien noch möglich, wenn durch Fakten eine fehlerhafte Planung nachgewiesen würde. Die endgültige Windplanung soll 2018 stehen.

Die Windparkbranche ist mit der Planung, 1,8 Prozent der Landesfläche als Vorrangfläche für Windkraft festzulegen, nicht zufrieden. Nur mit deutlich mehr Raum sei die Energiewende zu schaffen. Der Proteststurm richtet sich vor allem gegen das Verbot Altanlagen, die nach der neuen Planung nicht in Vorranggebieten stehen, technisch aufzurüsten und gegen größere ( Repowering ) auszutauschen.

Im Hinblick auf das Wahljahr 2017 kommt gleichermaßen Kritik von Seiten der Opposition. Der weitere Ausbau der Windkraft müsse an den Ausbau der Stromnetze gekoppelt werden. Im Jahr 2015 sei allein in Schleswig-Holstein „Wegwerfstrom“ in Höhe von 300 Millionen Euro produziert worden. Für 2016 wird der doppelte Wert erwartet:
„Wer so rücksichtslos Wind sät wie diese Regierung, wird Proteststürme ernten“.
( SHZ v. 07.12.16 )

Das Märchen vom Klimaschutz – CO2 – Einsparung durch Ökostrom?

Erstmalig hat die Landesregierung Schleswig-Holstein eingeräumt, dass der Strom aus regenerativen Energien bisher kein CO2 einspart. Auf eine parlamentarische Anfrage des Piratenchefs Patrick Breyer schreibt das Energiewendeministerium von Robert Habeck (GRÜNE) von „dem Problem, dass ein zusätzlicher Ausbau der Erneuerbaren Energien bei gegebener EU-weiter Zertifikate-Menge keinen zusätzlichen Effekt auf die Minderung der CO2-Emissionen hat“. (SHZ v. 27.06.16)

Diese Aussage ist deckungsgleich mit den Argumenten der landesweiten Bürgerinitiative Gegenwind S-H. sowie den Experten aus der Wissenschaft.

Der Handel mit den Zertifikaten konterkariert die Ökobilanz

In Brüssel werden jährlich maximale Mengen an CO2 Emissionen im Industrie- und Energiesektor festgesetzt. Selbst wenn Deutschland sein Ziel CO2 zu vermeiden im Stromsektor erreichen sollte, wird dies keinen Einfluss auf die in der EU insgesamt ausgestoßene CO2-Menge haben. Firmen können nämlich über ein Handelssystem Emissionsrechte kaufen und verkaufen.

Wird in Deutschland immer mehr Ökostrom produziert, werden CO2-Rechte frei und die Preise fallen. Der Preis für Emissionsrechte liegt derzeit um die 6 EUR. Betreiber von Kohlekraftwerken im In- und Ausland können sich so billig mit Emissionsrechten eindecken. Die tatsächlichen Kosten, Emissionsrechte einzusparen liegen dabei erheblich höher: Laut dem energiewirtschaftlichen Institut der Universität Köln kostet es in Deutschland 400 EUR, um mit Photovoltaik eine Tonne CO2 einzusparen, etwa 135 EUR für Offshore- und 50 EUR für Onshore-Windenergie.

Der CO2-Ausstoß wird also nur örtlich verschoben, insgesamt aber nicht über die EU-Vorgabe hinaus reduziert. Deutschland könnte den Emissionshandel wirksam unterstützen, indem es die Subventionen stoppt und CO2-Zertifikate vom Markt nimmt. Das wäre ein echter Beitrag zum Umweltschutz.

Das Erneuerbare Energien Gesetz ist die Ursache, dass viel zu viel subventionierter Ökostrom produziert wird, der auf dem Markt weniger wert ist und aufgrund fehlender Netzkapazitäten nicht verteilt werden kann. Den Subventionsrittern ist das egal, sie erhalten ihre Vergütung planwirtschaftlich garantiert. Die Rechnung zahlt der Stromkunde mit der EEG-Umlage. Inzwischen explodieren die Kosten der EEG-Umlage. Sie betrugen im Jahr 2000 noch 883 Mio. EUR; zurzeit gehen sie auf 30 Mrd. EUR zu.

Fakt ist, dass die deutsche Energiewende dem Weltklima nicht hilft, unvernünftig teuer ist und eine ganze Branche von der Markt- in die Planwirtschaft treibt.