Verfassungsbeschwerde gegen weiteren massiven Ausbau der Windkraft

Der Verein von Windkraft-Kritikern „Regionalverband Taunus – Windkraft mit Vernunft e.V.“ hat die Verfassungsbeschwerde am 25.02.2016 in Berlin vorgestellt. Die Beschwerde soll im März beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden. Eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg werde etwa acht Wochen später erfolgen. Grund sei der Verstoß gegen das Grundrecht der „körperlichen Unversehrtheit.“

Die beiden Verfassungsrechtler Prof. Dr. Rudolf Wendt und Prof. Dr. Michael Elicker Verfassungsrecht Universität Saarland beraten drei betroffene Familien vor dem Verfassungsgericht. Die Leidensgeschichten der Familien aus Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg, die stellvertretend für die Masse der Windparkgegner vor Gericht ziehen, ähneln sich sehr. Sie alle wohnen rund 500 Meter von Windparks entfernt.

Während die Erwachsenen überwiegend unter Schlaflosigkeit , Kopfschmerzen, Nasenbluten, Bluthochdruck, Herzrasen, Schwindel und Tinnitus leiden, treten bei den Kindern Konzentrationsstörungen, Leistungsabfall in der Schule, Krämpfe und Menstruationsstörungen bei den Mädchen auf. Sobald die Familien ihr Wohnumfeld verlassen, verschwinden die Symptome oder bessern sich zumindest.
Die entsprechenden medizinischen Daten liegen dazu vor.

Schwerpunkt der Verfassungsbeschwerde sind die Vorschriften der Technischen Anleitung (TA Lärm) und die einschlägigen DIN-Normen aus den 90er-Jahren – des letzten Jahrhunderts – als die Windkraftanlagen noch keine 50 Meter hoch waren.
Die damaligen Messverfahren seien für die heutigen 200 Meter hohen WKA nicht ausgelegt, kritisieren die Rechtsexperten. Insbesondere müssen die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Wirkung von Infraschall auf den menschlichen Organismus berücksichtigt werden.

Abschließend fordert Professor Wendt in Berlin, „Der Staat muss seiner Schutz- und Vorsorgepflicht nach Artikel 2 des Grundgesetzes nachkommen, um Schäden in größerem Ausmaß für Leib und Leben der Bürger zu verhindern.“ Der Staat müsse sofort tätig werden, um die Zahl möglicher neuer Windkraftopfer zu begrenzen, schloss Wendt. „Denkbar ist die Einführung eines Mindestabstands zur Wohnbebauung in etwa der zehnfachen Höhe der Windkraftanlage.“

Eine solche „10-H-Regelung“ ist bereits in Bayern in Kraft. Wird hier mit zweierlei Maß gemessen und Schleswig-Holstein zur Windkraftwüste?