Rechtssicherheit und Vernunft gegen überholte politische Entscheidungen

Stadtvertretersitzung_24-09-15
Die Stadtvertretersitzung am 24.09.2015 war gut besucht

Bei der Stadtvertretersitzung vom 24.09.2015 wurde der Antrag von CDU, WfB und FDP zur Aussetzung des Baugenehmigungsverfahrens für zwei Jahre mit 14 gegen 9 Stimmen angenommen. Damit kam der Antrag von SPD und Grünen, die Baugenehmigung an einen Investor zu verkaufen und die Vorleistungen von ca. 450.000 EUR zurückzufordern, nicht mehr zum Zuge.

Nachdem der Antrag auf eine zweijährige Aussetzung bekannt wurde, unterstützten die Grünen einen dubiosen Investor aus Niedersachsen, der mit einer Todesanzeige in der Presse mit der Schlagzeile „Todesurteil für den Bürgerwindpark Bargteheide. Helfen Sie, das Todesurteil zu verhindern: unterschreiben Sie die Petition“ die Abstimmung beeinflussen wollte. Daneben kündigte die Landesvorsitzende der Grünen an, dass auf die Stadt eine Klage der Grundeigentümer von bis zu 1,5 Millionen EUR wegen entgangener Gewinne zukommen könnte, weil sie jetzt vertragsbrüchig werden würde.

Vorwiegend sind es rechtliche Bedenken, die CDU, WfB und FDP bis zu einem rechtsgültigen Regionalplan zur Aussetzung des Baugenehmigungsverfahrens veranlasst haben. Die Planung ruhte einst auf drei Säulen. Eine davon ist durch den gekippten Regionalplan des Landes weggebrochen; eine weitere durch die Auflösung der Betreibergesellschaft, die wegen der EU-Beschwerde von den Gesellschaftern beschlossen wurde, so die Begründung der WfB. Außerdem wollte die CDU es nicht verantworten, dass die Bargteheider BürgerInnen sich mit hochriskanten Anteilscheinen an dem geplanten Windpark beteiligen. Bei der SPD und den Grünen standen die ehemaligen politischen Beschlüsse zu einem Bürgerwindpark und die Vorleistungen an die Bürgerwindpark GmbH & Co. KG im Zentrum ihrer Kritik. Auf die veränderte Rechtssituation durch das OVG Urteil gingen sie nicht ein. Gleichermaßen wurde „vergessen“, dass sie den politischen Beschluss zum Verzicht der Stadt auf die Vorleistungen an die Bürgerwindparkgesellschaft mitgetragen haben. Die FDP wies darauf hin, dass es vorrangig nur ums Geld ginge; die gesundheitlichen Folgen für die Bevölkerung blieben dabei unerwähnt.

Damit ist vorerst der sogenannte Bürgerwindpark Bargteheide vom Tisch. Das bedeutet zwei Jahre und hoffentlich endlos keine Gesundheitsschäden durch Infraschall, keine toten Vögel durch Windradflügel, kein nächtliches Blinken und Dauerbeschallung, keine Wertminderung von Haus und Grund, sondern eine schöne intakte Naturlandschaft am Glindfelder Weg.