Nach der Wahl – ist vor der Wahl?

Was ist aus dem Versprechen für größere Abstände geworden?

Einig sind sich die CDU, GRÜNE und FDP in Schleswig-Holstein, zehn Gigawatt Windkraft-Leistung an Land bis zum Jahr 2025 zu erreichen.

Vor der Landtagswahl versprachen CDU und FDP größere Abstände zu Wohnsiedlungen, insbesondere die CDU schrieb in ihrem Koalitionspapier einen Abstand neuer Windkraftanlagen von 1.200 m zu Siedlungen und 600 m zu Einzelhäusern fest, d.h. bei einer Anlagenhöhe von 200 m müsste der Mindestabstand zu Einzelhäusern 600 m betragen. Dieses Wahlversprechen sollte zu mehr Akzeptanz bei der Bevölkerung zur Energiewende führen.

Nach der Landtagswahl beschloss die Jamaikakoalition ein Eckpunktepapier, bei dem die kleinste Partei (GRÜNE) ihre energiepolitischen Ziele durchgesetzt hat. Die Kompromisslösung heißt jetzt: 1.000 m Abstand zu Siedlungen und
400 m zu Einzelhäusern. Die hierfür bereitgestellte Landesfläche beträgt weiterhin mindestens zwei Prozent. Erfahrungsgemäß geht die Auswirkung der aufgestellten Windkraftanlagen weit darüber hinaus. Hält die Landesregierung an ihren derzeitigen Plänen fest, sind faktisch bis zu achtzehn Prozent der Landesfläche aus Schallschutzgründen unbewohnbar.

Für den Klimaschutz werden durchdachte, vernünftige Lösungen notwendig.
Windkraftanlagen bis an die Wohnhäuser heran, schaffen erhebliche Probleme und führen nicht zur Akzeptanz bei den Menschen, die dort wohnen müssen.

Die Bürgerinitiative Gegenwind fordert weiterhin einen Mindestabstand von 1.000 m zu Wohnhäusern und einen Abstand, der der 10-fachen Höhe der WKA entspricht (10-H Regel).

Im Juli wird die Landesregierung S-H die überarbeiteten Regionalpläne zum Ausbau der Windkraft in Schleswig-Holstein vorlegen. Dann wird sich zeigen,
welche Abstände der Planung tatsächlich zugrunde gelegt wurden.
Nach der Kommunalwahl am 06.Mai !