Windkraft-Moratorium ist verfassungskonform

Der zweijährige Baustopp für neue Windkraftanlagen war im Juni 2017 abgelaufen. Daraufhin beschloss der Schleswig-Holsteinische Landtag eine Verlängerung bis Ende September 2018. Dagegen haben fünf Windkraftinvestoren geklagt. Die Klage wurde
am 22.11.2017 abgewiesen.

Das Verwaltungsgericht in Schleswig hat über die Verlängerung des Windkraft-Moratoriums entschieden. Das Gericht urteilte, dass das Moratorium zwar ein Eingriff in die Rechte der Investoren sei, die Regelung allerdings verfassungskonform, weil sie befristet ist.

Bereits im Januar 2015 hatte das Oberverwaltungsgericht in Schleswig die Regionalpläne aus dem Jahr 2012 wegen verschiedener Rechtsfehler für unwirksam erklärt. Danach war ein unkontrollierter Ausbau von Windkraftanlagen möglich. Infolgedessen hat die damalige
Landesregierung ein zweijähriges Moratorium erlassen. In dieser Zeit müssen neue Regionalpläne erarbeitet werden.

Eine erste Anhörung der Betroffenen zu den neu ausgewiesenen vorläufigen Planungsgebieten für Windkraft hat bereits stattgefunden. Mit einer weiteren Anhörung ist Mitte 2018 zu rechnen. Auch dann wird es wieder zu diversen Klagen kommen, so dass mit rechtssicheren Regionalplänen frühestens 2019 zu rechnen ist.

Obwohl das Moratorium den Wildwuchs von Windkraftanlagen verhindern sollte, wurden im Jahr 2016 über Ausnahmen mehr Windkraftanlagen zugelassen als im Jahr 2015. Seit dem Baustopp im Juni 2015 wurden nach Angaben des Energieministeriums bis zum 17. Februar 2017 Ausnahmeregelungen für 343 neue Windkraftanlagen erteilt. ( s. SHZ v. 22.11.2017 )