Die nachfolgende Karte zeigt die Abwägungsbereiche für eventuelle Windenergieflächen des Landesamtes Schleswig-Holstein Stand März 2016:
Auf den ersten Blick sieht es für Bargteheide und Umgebung positiv aus, die Flächen aus der Karte vom November 2015 sind nicht mehr vorhanden. Allerdings handelt es sich nur um ein vorläufiges Ergebnis. Das formale Verfahren der Landesplanung sieht eine Kabinettsentscheidung im Juli 2016 vor. Gleichzeitig beginnt ein Bürgerbeteiligungsverfahren, bei dem die Windkraftkritiker sowie die -betreiber per Onlineverfahren ihre Bedenken und Forderungen öffentlich zugänglich äußern können.
Nach Aussagen der Landesbehörde vom 11.03.2016 ist es durchaus möglich, dass die aktuelle Karte wieder um Windenergieflächen ergänzt werden kann. Es gibt sicherlich genug Landwirte, die um ihre „Windrente“ fürchten oder Betreiber, die mit den staatlichen Subventionen rechnen.
Der bereinigte Regionalplan wird etwa im Juli 2017 verfügbar sein. Erst dann stehen die Vorranggebiete für Windkraftanlagen endgültig fest. Bis zum 05.06.2017 dürfen WKA nur mittels Ausnahmegenehmigung zugelassen werden.
Im Mai 2017 wird in Schleswig-Holstein ein neuer Landtag gewählt. Nach Veröffentlichung des Regionalplanes im Sommer können die Wähler prüfen, ob die gewählten Politiker ihr Wahlversprechen hinsichtlich der Windenergieplanung gehalten haben.