Windenergiegipfel vom 27.04.2015 – Geordneter Wildwuchs Dank Ausnahmeregelungen?

Mit beispiellosem Aktionismus versucht die Landesregierung in parteiübergreifender Einigkeit den Ausbau der Windenergie in einem rechtsfreien Raum fortzuführen. Das im Januar 2015 vom Oberverwaltungsgericht Schleswig erlassene Urteil ist zurzeit noch nicht rechtskräftig. Unter dem Vorwand „Wildwuchs verhindern“ beabsichtigt das Land eine Gesetzesänderung. Dabei sollen die rund 400 gestellten Anträge zum Bau von Windparks (Gesamtinvestitionsvolumen von 1,8 Milliarden EURO) unbürokratisch noch schnell umgesetzt werden. Selten erhielt die Landesregierung so viel Zuspruch von Gemeinden und Lob der Windparkbranche. Gleichermaßen stimmte auch die Opposition dem Vorhaben grundsätzlich zu.

Das Land Schleswig-Holstein will mit diversen Änderungen im Planungsrecht den weiteren Ausbau von Windkraftanlagen (WKA) für zwei Jahre aussetzen und gleichzeitig 400 Ausnahmen zulassen. Gegen das Konstrukt aus Ausbaustopp und Ausnahmeregelungen, das bundesweit einzigartig ist, gibt es erhebliche rechtliche Bedenken, die möglicherweise zu diversen Klagen führen werden. Der Kieler Verfassungsrechtler Prof. Florian Becker äußerte sich im Schleswig-Holstein Magazin vom 02.05.2015 folgendermaßen: Die Verhinderungsgesetzgebung verstoße gegen das Bundesbaurecht. Die Gesetzesänderung soll in diesem Monat noch beschlossen werden.

Um den Wildwuchs von Windparks und die daraus resultierenden Gesundheitsgefahren wirksam zu verhindern, haben verschiedene Organisationen einen Offenen Brief zum Infraschall von Windkraftwerken an die Entscheidungsträger, Politiker, Mitglieder des EU-Parlaments, der EU-Kommission und Behördenvertreter zum 29. April 2015 am „Internationalen Tag gegen den Lärm“ gerichtet.