Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat am 31.03.2015 Rechtsmittel gegen die Urteile des Oberverwaltungsgerichts Schleswig vom 20.01.2015 zur Ausweisung von Windeignungsflächen im Regionalplan eingelegt. Das OVG hatte eine Revision nicht zugelassen, deshalb richtet sich die Nichtzulassungsbeschwerde an das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Bis die Beschwerde des Landes durch das BVG geprüft und (hoffentlich) zurückgewiesen wird, können die Windparkbetreiber auf eigenes Risiko die Baugenehmigungen nutzen.
Neben der Verschwendung von Steuergeldern – durch die Vorleistungen der Stadt Bargteheide von ca. 470.000 EUR für den sogenannten Bürgerwindpark – werden die Stadtverwaltung und -vertreter kein weiteres Risiko während eines schwebenden Verfahrens eingehen. Außerdem ist die EU-Beschwerde wegen eines eventuellen Wettbewerbsverstoßes noch anhängig. Mit der Bearbeitung der beiden sehr unterschiedlichen Beschwerdeverfahren wird wieder viel Zeit ins Land gehen, die für uns und gegen die Windparkbetreiber läuft. Die finanziellen Aussichten für potentielle Investoren werden für den Standort Bargteheide immer unattraktiver, weil ab dem Jahr 2016 die Ausschreibung und Selbstvermarktung von Windenergieanlagen gesetzlich vorgeschrieben werden. Daneben muss jeder künftige Investor mit massivem Widerstand der Bürgerinitiative Gegenwind-Bargteheide dauerhaft rechnen.