Bargteheider „Bürgerwindpark“ – abgeblasen!

Die aktuelle Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum I wurde vom Oberverwaltungsgericht Schleswig für unwirksam erklärt. Dies gilt insbesondere für die Frage, wie mit den gemeindlichen Flächenwünschen umgegangen worden ist. Der Senat bemängelte konkret die Vorgehensweise gegen Gemeindebelange. Sie widerspräche der Funktion der Regionalplanung. Außerdem fehlte nach Ansicht des Gerichts eine „hinreichende Differenzierung“ zwischen harten und weichen Tabukriterien. Harte Kriterien schließen eine Windkraftnutzung strikt aus; bei weichen Kriterien kann der Planungsträger noch entscheiden, ob die Windkraftnutzung abgelehnt wird. Der Senat attestierte der Landesregierung „schwerwiegende Planungsfehler.“

Der Ministerialrat des Landes Schleswig-Holstein betonte ausdrücklich vor dem OVG, die Einbindung der Öffentlichkeit sei von erheblicher Bedeutung, weil Schleswig-Holstein weiterhin für den Ausbau der Windkraft ist. Ziel der Landesregierung sei es, die Energiewende im Einvernehmen mit den Bürgern voranzubringen. Dazu müsse zu einem möglichst frühen Zeitpunkt mit den Bürgern ein Konsens gefunden werden.

Im Fall des Bürgerwindparks Bargteheide ist die Bürgerbeteiligung bekanntlich vollständig misslungen.

Zeitliche Gründe wurden von Seiten der politisch Verantwortlichen vorgeschoben. Nun hat die Zeit gegen die Windparkplaner gespielt. Diverse Aktivitäten der Bürgerinitiative Gegenwind Bargteheide haben vielfach dazu beigetragen, Verfahrens- und Abwägungsfehler aufzudecken. Neben dem Verwaltungsfehler der Stadt wurden auch die Fehler der Genehmigungsbehörde offen gelegt. In akribischer Kleinarbeit ist es der BI gelungen, eine Zeitverschiebung von mehr als einem Jahr bis zur endgültigen Baugenehmigung und gerichtlichen Klärung zu erreichen. Ohne diesen zeitlichen Aufschub würden sich die Windräder am Glindfelder Weg bereits drehen.

Nachdem der Regionalplan nun für unwirksam erklärt worden ist, fehlt es an einer Genehmigungsgrundlage zum Bau der Windkraftanlagen. Der alte Regionalplan tritt nun hoffentlich wieder in Kraft – und in dem ist die Bargteheider Windeignungsfläche nicht enthalten. Endgültige Schlussfolgerungen können erst gezogen werden, wenn die schriftliche Urteilsbegründung des OVG Schleswig vorliegt.

Unser Anliegen, für die Bewohner die Lebensqualität und die Werte von Haus und Grund zu erhalten, haben wir konsequent verfolgt. Gleichermaßen wollten wir die künftigen Anteilseigner vor Fehlinvestitionen schützen. Wir haben für Mensch und Natur gekämpft, und es hat sich gelohnt!

Abschließend stellen wir fest, dass das unter den EU-Beihilfegesichtspunkten schon deutlich fragwürdige „Bürgerwindpark“-Projekt jetzt gescheitert sein dürfte.