Geplanter Windpark Bargteheide – ein Fall für die Justiz

Am 20. Januar 2015 wird das Oberverwaltungsgericht in Schleswig in einer ersten Anhörung den Sachverhalt zum Eignungsgebiet für den Windpark Bargteheide am Glindfelder Weg verhandeln.

Wir von der Bürgerinitiative Gegenwind sind der Meinung, dass die westlich vom Sportplatz und Friedhof gelegenen Häuser zum Bargteheider Stadtgebiet gehören. Sie stehen zum Teil nur 643 Meter entfernt zu dem Windpark-Eignungsgebiet. Bei der Ausweisung hatte man 2011/2012 behauptet, dies sei Außenbereich. Somit müsste der Mindestabstand von 800 Metern zu Wohngebieten nicht eingehalten werden. Wir fordern, dass die Bewohner an der Alten Landstraße die gleichen Rechte wie die Bewohner im Innenstadtgebiet haben müssen. Aufgrund der Nähe und Größe der Windkraftanlagen (196 Meter) werden massive gesundheitliche Beeinträchtigungen befürchtet; auch auf die gefühlte optische Bedrängung weisen die Gegner des geplanten Windparks hin.

Daneben muss die Europäische Kommission in Brüssel noch klären, ob die Stadt Bargteheide die Planungs- und Genehmigungskosten von ca. 470.000 EUR vorleisten und das gesamte finanzielle Risiko für die Bürgerwindpark GmbH & Co. KG tragen darf.

Wir werden weiterhin alles tun, um die Menschen in Bargteheide und in den Nachbargemeinden vor den Gefahren der riesigen Windräder, des tieffrequenten Lärms und des Infraschalls zu schützen. Wir sind nicht grundsätzlich gegen Windkraft sondern fordern  lediglich den ausreichenden Abstand zu den Wohnbereichen.