Baugenehmigungsverfahren für drei WKA in Bargteheide ausgesetzt

Auf Antrag der Stadtverwaltung Bargteheide wurde das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) aktuell aufgefordert, die Genehmigung für den Bau von drei Windkraftanlagen am Glindfelder Weg bis auf Weiteres auszusetzen.

Weil die von der Bürgerinitiative Gegenwind angezeigte Kommunalaufsichtsbeschwerde nicht angemessen bearbeitet wurde, schaltete die BI die EU-Kommission mit dem Hinweis auf eine möglicher Weise rechtswidrige staatliche Beihilfe der Stadt Bargteheide an die Bürgerwindpark Bargteheide GmbH & Co. KG ein. Hätte die Kommunalaufsichtsbehörde adäquat auf die Beschwerde der Bürgerinitiative reagiert, wäre die EU-Kommission nicht hinzugezogen worden. Nun wird von Seiten des Innenministeriums Schleswig-Holstein sowie der Kommunalaufsicht des Kreises Stormarn befürchtet, dass eine Klage in Millionenhöhe gegen die Bundesrepublik Deutschland an das Land Schleswig-Holstein weitergeleitet wird.

Allein die Annahme der Baugenehmigung durch die Stadt Bargteheide als Antragsteller, könnte einen erneuten Verstoß gegen das EU-Beihilferecht innerhalb eines laufenden Beihilfeverfahrens auslösen. Weiterhin wurde die fehlende Bürgerbeteiligung an dem geplanten „Bürgerwindpark“ in Bargteheide vom Innenministerium gerügt.

Der sogenannte Verwaltungsfehler der Stadt Bargteheide, mit seinen schwerwiegenden Auswirkungen auf die Lebensqualität von Mensch und Natur, zieht sich bis in die Finanzaufsicht  der Kreisverwaltung durch. Auch diese Behörde hat sich über den Hinweis eines Mitglieds der Bürgerinitiative Gegenwind auf den städtebaulichen Vertrag – mit seiner finanziell einseitigen Bevorzugung der Betreibergesellschaft zu Lasten der Stadtkasse – hinweggesetzt. Diese verhängnisvolle Fehleinschätzung kann zu hochbrisanten Konflikten innerhalb der EU-Staatengemeinschaft führen.

Das LLUR hat entsprechend auf das Anliegen der Stadt Bargteheide reagiert und eine Aussetzung des Genehmigungsverfahrens bestätigt. Die vierte Verlängerung geht bis zum 31. Januar 2015. Bis dahin könnte auch ein Gerichtsbeschluss über die drei laufenden Normenkontrollverfahren gegen den Windpark in Bargteheide vorliegen.