Die Wende des Energiewendeministers Habeck

Der Minister des Landes Schleswig-Holstein Robert Habeck (GRÜNE) nimmt im Land eine große Unruhe wahr; insbesondere bei den  Naturschutzverbänden und den Menschen, die in Bürgerinitiativen wie Gegenwind oder Vernunftkraft organisiert sind. Die Energiewende sei damals ohne Kenntnis der Realität entstanden, und daraus müssten Konsequenzen gezogen werden.

Das gesteckte Ausbauziel von 300 Prozent bis zum Jahr 2020 werde nun auf 2030 verschoben. Der Neubau von Windkraftanlagen werde gestreckt bis 2030 und der Rückbau von Altanlagen forciert, so dass man mit weniger Fläche für die Windkraft auskomme. Die Oppositionsparteien forderten gleichzeitig größere Abstände von Windkraftanlagen zu den Wohnhäusern.

Welches gesellschaftliche Konfliktpotenzial in der immer engeren Bebauung der Landschaft mit Windparks liegt, malte Habeck geradezu dramatisch aus:
„Ein Atomkraftwerk konnte man noch mit Polizeischutz durchsetzen. Wenn wir jedes Windrad mit einer Polizeihundertschaft schützen müssen, dann geht es nicht mehr.“
(NDR 3)

Es wäre naheliegend, die Notwendigkeit einer Windkraft-Bremse mit fehlenden Stromnetzen zu begründen. Doch Minister Habeck gibt als einer der ersten Grünen-Politiker öffentlich zu, dass in der Bevölkerung die Akzeptanz für immer neue Windparks schwindet. ( Welt am Sonntag )

Zurzeit halten sich Zustimmung und Ablehnung der Bevölkerung zur Energiewende die Waage. Es ist wünschenswert, dass die Wende der Energiepolitik nicht nur dem kommenden Wahljahr 2017 geschuldet und anschließend vom Winde verweht wird. Fakt ist, dass der neue Regionalplan rechtsverbindlich sein wird. Somit hat der Wendeminister keine juristische Handhabe zur Steuerung des Windkraftausbaus auf den sogenannten Wind-Vorrangflächen. Diese Tatsache zu verschweigen ist unredlich!

Sturm gegen Bundeswirtschaftsminister Gabriel

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) will mit der EEG-Novelle 2016 die Subventionen für Windstrom zum 1. Januar 2017 schlagartig um 7,5 Prozent kürzen. Schärfere Einschnitte hat es bei den Fördersätzen noch nie gegeben.

Parteiübergreifend gibt es einen bundesweiten Sturm der Entrüstung gegen die EEG-Novelle der Bundesregierung aus den Reihen der Windkraftbranche, Kommunalpolitikern und Umweltschützern. Sie sehen die Energiewende bedroht und üben massiven Druck auf Bundeswirtschaftsminister Gabriel aus.

Es wird spannend zu verfolgen, ob Gabriel sich gegen die Windkraftlobby stellt und seinen Worten für mehr „soziale Gerechtigkeit“ auch Taten folgen lässt.

Wird und bleibt Bargteheide windkraftfreie Zone?

Die nachfolgende Karte zeigt die Abwägungsbereiche für eventuelle  Windenergieflächen des Landesamtes Schleswig-Holstein Stand März 2016:

Windflächen Bargteheide 11.03.2016

Auf den ersten Blick sieht es für Bargteheide und Umgebung positiv aus, die Flächen aus der Karte vom November 2015 sind nicht mehr vorhanden. Allerdings handelt es sich nur um ein vorläufiges Ergebnis. Das formale Verfahren der Landesplanung sieht eine Kabinettsentscheidung im Juli 2016 vor. Gleichzeitig beginnt ein Bürgerbeteiligungsverfahren, bei dem die Windkraftkritiker sowie die -betreiber per Onlineverfahren ihre Bedenken und Forderungen öffentlich zugänglich äußern können.

Nach Aussagen der Landesbehörde vom 11.03.2016 ist es durchaus möglich, dass die aktuelle Karte wieder um Windenergieflächen ergänzt werden kann. Es gibt sicherlich genug Landwirte, die um ihre „Windrente“ fürchten oder Betreiber, die mit den staatlichen Subventionen rechnen.

Der bereinigte Regionalplan wird etwa im Juli 2017 verfügbar sein. Erst dann stehen die Vorranggebiete für Windkraftanlagen endgültig fest. Bis zum 05.06.2017 dürfen WKA nur mittels Ausnahmegenehmigung zugelassen werden.

Im Mai 2017 wird in Schleswig-Holstein ein neuer Landtag gewählt. Nach Veröffentlichung des Regionalplanes im Sommer können die Wähler prüfen, ob die gewählten Politiker ihr Wahlversprechen hinsichtlich der Windenergieplanung gehalten haben.

Schleswig-Holstein vom Küstenland zum Windwüstenland

Informationsveranstaltung zur Teilfortschreibung der Regionalpläne in Bad Oldesloe

Am 11. März 2016 informiert die Landesregierung Schleswig-Holstein über die regionale Neuausrichtung der Windenergieplanung für Segeberg, Stormarn, Herzotum Lauenburg, Lübeck und Ostholstein. Das Planungsgebiet Stormarn beinhaltet u.a. die für das Umfeld Bargteheide gelbmarkierten Flächen Glindfelder Weg und Jersbek beim Golfplatz. Daneben geht es auch um zusätzlich geplante Windenergieflächen in Delingsdorf und Hammoor.

Veranstaltungsort:

Stormarnhalle Bad Oldesloe, Am Bürgerpark, 23843 Bad Oldesloe
Termin 11.03.2016 – Einlass: ab 17:00 Uhr, Beginn der Veranstaltung: 18.00 Uhr

Anmeldung unter: www.schleswig-holstein.de/windenergieanmeldung

Die Bürgerinitiative Gegenwind-Bargteheide, vernetzt mit betroffenen BI, veranstaltet ab 16:30 Uhr eine Demonstration gegen den massiven Ausbau der Windkraft.

Die Landesregierung will auf der Regionalveranstaltung ihr Konzept der Planaufstellung vorstellen, über die rechtlichen Hintergründe informieren und aufzeigen, wie sich Bürgerinnen und Bürger, die Kommunen sowie Verbände und Initiativen daran beteiligen können.

Derzeit wird der Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2010 (LEP) zum Thema Windenergie fortgeschrieben und es erfolgen Teilaufstellungen neuer Regionalpläne.

Bis Mitte 2016 werden die Entwürfe der neuen Regionalpläne mit den Windflächeneignungsgebieten vorliegen.

Mit der Demonstration gegen die Industrialisierung der norddeutschen Landschaft durch den zurzeit geplanten Ausbau der Windkraft von derzeit 100 auf 300 Prozent fordern die Bürgerinnen und Bürger:

  • Sicherheitsabstände zu jeglicher Wohnbebauung in 10-facher Höhe der Windkraftanlagen. (In Bayern werden die Menschen mit dieser Regelung gesetzlich geschützt)
  • Abschaffung der Subventionen durch das EEG, Energieeinsparen, Weiterentwicklung zu einem vernünftigen Energiemix, Entwicklung von Speicheranlagen und Forschung zu Alternativen.

Schleswig-Holstein mit seinen kulturellen Städten an Ost- und Nordsee, Wattenmeer, Tourismuszentren, kilometerlangen Stränden und Naturschutzgebieten darf nicht zur Wind(rad)wüste verkommen!

Verfassungsbeschwerde gegen weiteren massiven Ausbau der Windkraft

Der Verein von Windkraft-Kritikern „Regionalverband Taunus – Windkraft mit Vernunft e.V.“ hat die Verfassungsbeschwerde am 25.02.2016 in Berlin vorgestellt. Die Beschwerde soll im März beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden. Eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg werde etwa acht Wochen später erfolgen. Grund sei der Verstoß gegen das Grundrecht der „körperlichen Unversehrtheit.“

Die beiden Verfassungsrechtler Prof. Dr. Rudolf Wendt und Prof. Dr. Michael Elicker Verfassungsrecht Universität Saarland beraten drei betroffene Familien vor dem Verfassungsgericht. Die Leidensgeschichten der Familien aus Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg, die stellvertretend für die Masse der Windparkgegner vor Gericht ziehen, ähneln sich sehr. Sie alle wohnen rund 500 Meter von Windparks entfernt.

Während die Erwachsenen überwiegend unter Schlaflosigkeit , Kopfschmerzen, Nasenbluten, Bluthochdruck, Herzrasen, Schwindel und Tinnitus leiden, treten bei den Kindern Konzentrationsstörungen, Leistungsabfall in der Schule, Krämpfe und Menstruationsstörungen bei den Mädchen auf. Sobald die Familien ihr Wohnumfeld verlassen, verschwinden die Symptome oder bessern sich zumindest.
Die entsprechenden medizinischen Daten liegen dazu vor.

Schwerpunkt der Verfassungsbeschwerde sind die Vorschriften der Technischen Anleitung (TA Lärm) und die einschlägigen DIN-Normen aus den 90er-Jahren – des letzten Jahrhunderts – als die Windkraftanlagen noch keine 50 Meter hoch waren.
Die damaligen Messverfahren seien für die heutigen 200 Meter hohen WKA nicht ausgelegt, kritisieren die Rechtsexperten. Insbesondere müssen die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Wirkung von Infraschall auf den menschlichen Organismus berücksichtigt werden.

Abschließend fordert Professor Wendt in Berlin, „Der Staat muss seiner Schutz- und Vorsorgepflicht nach Artikel 2 des Grundgesetzes nachkommen, um Schäden in größerem Ausmaß für Leib und Leben der Bürger zu verhindern.“ Der Staat müsse sofort tätig werden, um die Zahl möglicher neuer Windkraftopfer zu begrenzen, schloss Wendt. „Denkbar ist die Einführung eines Mindestabstands zur Wohnbebauung in etwa der zehnfachen Höhe der Windkraftanlage.“

Eine solche „10-H-Regelung“ ist bereits in Bayern in Kraft. Wird hier mit zweierlei Maß gemessen und Schleswig-Holstein zur Windkraftwüste?

Gebündelte Kraft gegen ungezügelten Windkraftausbau

Die Bürgerinitiative Gegenwind Schleswig-Holstein hat eine länderübergreifende Zusammenarbeit eingeleitet. Gegenwind-Bargteheide ist gleichermaßen vernetzt und unterstützt die Forderungen der Initiatoren „Freier Horizont e.V.“

Beitrag aus dem NDR Nordmagazin vom 06.02.2016:

Offener Brief an die Bundeskanzlerin:

Brief_Merkel

2016 – Wir müssen weiterkämpfen!

Der vermeintliche Stillstand in Sachen Windpark in Bargteheide mag über die tatsächliche Situation hinwegtäuschen: es wird weiter an der Planung der Windindustrieanlagen am Glindfelder Weg festgehalten!

Die Fa. Naveda Wind GmbH forciert diese Planungen. Auf ihrer Internetseite hat sie den Windpark Bargteheide bereits als Referenz ausgewiesen.

Wir müssen weiter für größere Abstände zwischen Windkraftanlage und Wohnhäusern kämpfen. Dies gelingt nur überregional. Dazu brauchen wir Ihre Hilfe.

Am 12. Januar 2016 hat die Landesregierung die Verbände und Interessierte zu einem Informations- und Diskussionsabend ins

Regionale Berufsbildungs­zentrum (RBZ) Kiel, Westring 444

eingeladen.

Gemeinsam wollen wir um 17:00 Uhr vor dem RBZ friedlich für größere Abstände und gegen die Zerstörung unserer Landschaft demonstrieren. Wenn Sie größere Abstände zu den Wohnhäusern wollen, müssen Sie das zeigen und zur Demonstration kommen.

Zur Teilnahme an der Informationsveranstaltung bitte direkt anmelden per Mail an die Staatskanzlei:

anmeldung.windenergie@stk.landsh.de

In den Saal passen bis zu 600 Personen. Wir können das Feld nicht nur den Windkraftlobbyisten überlassen.

Weitere Informationen zum 12. Januar siehe unter Downloads.

Einen Bericht über die Demonstration „Rettet unsere Landschaften“ am 12. Jan. 2016 in Kiel finden Sie auf der Internetseite von Gegenwind-SH.

Einen ausführlichen Rückblick 2015 zu den vergangenen Aktivitäten der Bürgerinitiative Gegenwind Bargteheide können sie ebenfalls unter den Downloads einsehen.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien alles Gute im neuen Jahr, bleiben Sie gesund!

Landesplanung Schleswig-Holstein im Größen/- Windwahn

2.700 genehmigungspflichtige Windkraftanlagen wurden bis Oktober 2015 (rund 5.100 Megawatt Nennleistung) in Schleswig-Holstein installiert. Mit den sich noch im Genehmigungsverfahren befindenden Anlagen und den Anlagen, die vor der Inbetriebnahme stehen, werden in den nächsten Monaten noch weitere 888 Anlagen hinzukommen. Damit werden dann rund 7.800 Megawatt Nennleistung in Schleswig-Holstein installiert sein.

Die Landesplanung sieht für Bargteheide und Umgebung die gelb markierten Flächen als windkraftgeeignet vor:

Windgebiete um Bargteheide,  Stand 04.12.2015

Klicken Sie auf die Karte, um sie vergrößert darzustellen

 

Rechtssicherheit und Vernunft gegen überholte politische Entscheidungen

Stadtvertretersitzung_24-09-15
Die Stadtvertretersitzung am 24.09.2015 war gut besucht

Bei der Stadtvertretersitzung vom 24.09.2015 wurde der Antrag von CDU, WfB und FDP zur Aussetzung des Baugenehmigungsverfahrens für zwei Jahre mit 14 gegen 9 Stimmen angenommen. Damit kam der Antrag von SPD und Grünen, die Baugenehmigung an einen Investor zu verkaufen und die Vorleistungen von ca. 450.000 EUR zurückzufordern, nicht mehr zum Zuge.

Nachdem der Antrag auf eine zweijährige Aussetzung bekannt wurde, unterstützten die Grünen einen dubiosen Investor aus Niedersachsen, der mit einer Todesanzeige in der Presse mit der Schlagzeile „Todesurteil für den Bürgerwindpark Bargteheide. Helfen Sie, das Todesurteil zu verhindern: unterschreiben Sie die Petition“ die Abstimmung beeinflussen wollte. Daneben kündigte die Landesvorsitzende der Grünen an, dass auf die Stadt eine Klage der Grundeigentümer von bis zu 1,5 Millionen EUR wegen entgangener Gewinne zukommen könnte, weil sie jetzt vertragsbrüchig werden würde.

Vorwiegend sind es rechtliche Bedenken, die CDU, WfB und FDP bis zu einem rechtsgültigen Regionalplan zur Aussetzung des Baugenehmigungsverfahrens veranlasst haben. Die Planung ruhte einst auf drei Säulen. Eine davon ist durch den gekippten Regionalplan des Landes weggebrochen; eine weitere durch die Auflösung der Betreibergesellschaft, die wegen der EU-Beschwerde von den Gesellschaftern beschlossen wurde, so die Begründung der WfB. Außerdem wollte die CDU es nicht verantworten, dass die Bargteheider BürgerInnen sich mit hochriskanten Anteilscheinen an dem geplanten Windpark beteiligen. Bei der SPD und den Grünen standen die ehemaligen politischen Beschlüsse zu einem Bürgerwindpark und die Vorleistungen an die Bürgerwindpark GmbH & Co. KG im Zentrum ihrer Kritik. Auf die veränderte Rechtssituation durch das OVG Urteil gingen sie nicht ein. Gleichermaßen wurde „vergessen“, dass sie den politischen Beschluss zum Verzicht der Stadt auf die Vorleistungen an die Bürgerwindparkgesellschaft mitgetragen haben. Die FDP wies darauf hin, dass es vorrangig nur ums Geld ginge; die gesundheitlichen Folgen für die Bevölkerung blieben dabei unerwähnt.

Damit ist vorerst der sogenannte Bürgerwindpark Bargteheide vom Tisch. Das bedeutet zwei Jahre und hoffentlich endlos keine Gesundheitsschäden durch Infraschall, keine toten Vögel durch Windradflügel, kein nächtliches Blinken und Dauerbeschallung, keine Wertminderung von Haus und Grund, sondern eine schöne intakte Naturlandschaft am Glindfelder Weg.

Einladung Windkraftsymposium Schleswig-Holstein

Der Landesverband Für Mensch und Natur – Gegenwind Schleswig-Holstein lädt herzlich zum 1. Windkraftsymposium Schleswig-Holstein am 26. September 2015 nach Kiel ein.

Nach dem OVG-Urteil im Januar diesen Jahres muss unsere Landesregierung ihr bisheriges Vorgehen beim forcierten Windkraftausbau überdenken. Die bisher deklarierten Eignungsflächen sind weggefallen, was bedeutet, dass neue Flächen ausgewiesen werden müssen, um – wie es so schön in Regierungskreisen heißt – der Windkraft „Raum“ zu geben.

Die daraus resultierenden Konsequenzen für Mensch und Natur werden von der Landesregierung nach wie vor klein geredet oder sogar negiert.

Dieses Symposium will interessierten Bürgern und unserer Landesregierung die Möglichkeit geben, sich über die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse – insbesondere zum Thema Lärmbelastung durch Windkraftanlagen und Infraschall – aber auch zu anderen Aspekten zu informieren.

Denn Information hilft, sachlich und kompetent zu argumentieren sowie verantwortungsvolle Entscheidungen zu treffen.

Da die vorhandenen Plätze begrenzt sind, wird um frühzeitige Anmeldung gebeten.

Im Rahmen dieses Symposiums wird u.a. Gerhard Artinger von Gegenwind Bargteheide einen Fachvortrag halten.

Gegenwind Schleswig-Holstein und Gegenwind Bargteheide freuen sich auf große Unterstützung!

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Nachtrag
Da die Veranstaltung mittlerweile stattgefunden hat, können Sie Berichte darüber
hier und auch hier nachlesen.

Krank durch Infraschall von Windkraftanlagen?

Von Seiten der Windkraftlobby und politischen Entscheidungsträgern wird mit stoischer Gelassenheit behauptet, dass alle gesetzlichen Grundlagen, die Menschen vor gesundheitlichen Problemen durch den Ausbau von Windkraftanlagen (WKA) zu schützen, ausreichen.

Nach dem zehnminütigen „Spiegel TV“-Beitrag können Sie sich eine eigene Meinung bilden: