Bis auf Weiteres „Windstille“ in Bargteheides Feldmark

Die Bürgerinitiative Gegenwind-Bargteheide nutzte die Einwohnerfragestunde der Stadtvertretersitzung vom 20. Mai 2015, um sich nach dem derzeitigen Sachstand des geplanten Windparks zu erkundigen. Bauamtsleiter Jürgen Engfer teilte mit, es gäbe eine Stand-Still-Klausel, solange das EU-Verfahren noch nicht entschieden sei.

Artinger Stadtvertretersitzung
Gerhard Artinger spricht zu den Stadtvertretern

BI-Mitglied Gerhard Artinger warnte ausdrücklich vor den negativen Folgen von Infraschall durch Windkraftanlagen und übergab den Stadtvertretern eine umfangreiche, zusammenfassende Kommentierung von aktuellen internationalen Studien zu den Auswirkungen und Gesundheitsgefahren von Infraschall.

Dr. Henning Müller zum Hagen Prof. i.R. fragte nach, ob die Stadtverwaltung bereits Verhandlungen mit Investoren für den Windpark führe. Weiterhin wollte er wissen, ob die Stadt beabsichtige, den Bauantrag für die Anlagen zu verkaufen. Beides verneinte Bauamtsleiter Jürgen Engfer. Ein Bürger fragte nach, ob die Stadt alternative Standorte für den Windpark geprüft hätte. Es gäbe keine Alternative, weil nur der Standort am Glindfelder Weg als Windeignungsfläche angemeldet sei, so der Bauamtsleiter.

Ergänzend führte Gerhard Artinger an, dass die Bürgerinitiativen bundesweit vernetzt seien und der Regionalverband Taunus gegen den massiven Windkraftausbau eine Verfassungsklage vorbereiten würde. Unter der Adresse http://www.regionalverband-taunus.de/verfassungsklage kann das Vorhaben mit einem Beitrag von € 10,- bis 30,- unterstützt werden. Die Verfassungsklage wird von Politik und Wirtschaft sehr genau registriert werden. Eventuell findet dann ein Umdenken zum Schutz von Mensch und Natur statt.

Windenergiegipfel vom 27.04.2015 – Geordneter Wildwuchs Dank Ausnahmeregelungen?

Mit beispiellosem Aktionismus versucht die Landesregierung in parteiübergreifender Einigkeit den Ausbau der Windenergie in einem rechtsfreien Raum fortzuführen. Das im Januar 2015 vom Oberverwaltungsgericht Schleswig erlassene Urteil ist zurzeit noch nicht rechtskräftig. Unter dem Vorwand „Wildwuchs verhindern“ beabsichtigt das Land eine Gesetzesänderung. Dabei sollen die rund 400 gestellten Anträge zum Bau von Windparks (Gesamtinvestitionsvolumen von 1,8 Milliarden EURO) unbürokratisch noch schnell umgesetzt werden. Selten erhielt die Landesregierung so viel Zuspruch von Gemeinden und Lob der Windparkbranche. Gleichermaßen stimmte auch die Opposition dem Vorhaben grundsätzlich zu.

Das Land Schleswig-Holstein will mit diversen Änderungen im Planungsrecht den weiteren Ausbau von Windkraftanlagen (WKA) für zwei Jahre aussetzen und gleichzeitig 400 Ausnahmen zulassen. Gegen das Konstrukt aus Ausbaustopp und Ausnahmeregelungen, das bundesweit einzigartig ist, gibt es erhebliche rechtliche Bedenken, die möglicherweise zu diversen Klagen führen werden. Der Kieler Verfassungsrechtler Prof. Florian Becker äußerte sich im Schleswig-Holstein Magazin vom 02.05.2015 folgendermaßen: Die Verhinderungsgesetzgebung verstoße gegen das Bundesbaurecht. Die Gesetzesänderung soll in diesem Monat noch beschlossen werden.

Um den Wildwuchs von Windparks und die daraus resultierenden Gesundheitsgefahren wirksam zu verhindern, haben verschiedene Organisationen einen Offenen Brief zum Infraschall von Windkraftwerken an die Entscheidungsträger, Politiker, Mitglieder des EU-Parlaments, der EU-Kommission und Behördenvertreter zum 29. April 2015 am „Internationalen Tag gegen den Lärm“ gerichtet.

Wer schützt uns vor den windigen „Klimaschützern“?

Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat am 31.03.2015 Rechtsmittel gegen die Urteile des Oberverwaltungsgerichts Schleswig vom 20.01.2015 zur Ausweisung von Windeignungsflächen im Regionalplan eingelegt. Das OVG hatte eine Revision nicht zugelassen, deshalb richtet sich die Nichtzulassungsbeschwerde an das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Bis die Beschwerde des Landes durch das BVG geprüft und (hoffentlich) zurückgewiesen wird, können die Windparkbetreiber auf eigenes Risiko die Baugenehmigungen nutzen.

Neben der Verschwendung von Steuergeldern – durch die Vorleistungen der Stadt Bargteheide von ca. 470.000 EUR für den sogenannten Bürgerwindpark – werden die Stadtverwaltung und -vertreter kein weiteres Risiko während eines schwebenden Verfahrens eingehen. Außerdem ist die EU-Beschwerde wegen eines eventuellen Wettbewerbsverstoßes noch anhängig. Mit der Bearbeitung der beiden sehr unterschiedlichen Beschwerdeverfahren wird wieder viel Zeit ins Land gehen, die für uns und gegen die Windparkbetreiber läuft. Die finanziellen Aussichten für potentielle Investoren werden für den Standort Bargteheide immer unattraktiver, weil ab dem Jahr 2016 die Ausschreibung und Selbstvermarktung von Windenergieanlagen gesetzlich vorgeschrieben werden. Daneben muss jeder künftige Investor mit massivem Widerstand der Bürgerinitiative Gegenwind-Bargteheide dauerhaft rechnen.

„Bändiger des Windes“ bald „Bändiger der Windkraftanlagen“?

Unser Nachbarland Dänemark ist mit einem Anteil von 40 Prozent am Stromverbrauch weltweit führend bei der Windstromerzeugung. Die parlamentarische Monarchie im Norden „gilt als ein Labor und Exempel für den Umbau eines ganzen Landes, weg von dreckiger Kohle, Öl, Gas, hin zu einer erneuerbaren Energiegewinnung“, jubelte „Der Spiegel“. Die Wikinger-Nachfahren seien „die Bändiger des Windes“.

Das könnte sich nach Abschluss einer staatlichen Studie (2014-2017) zu den Gesundheitsproblemen durch Infraschall sehr schnell ändern. Diesen Forschungsauftrag mit seinen weitreichenden Folgen hat die dänische Regierung 2014 ausgerechnet an ein führendes Krebsforschungsinstitut vergeben. Viele Kommunen in Dänemark legten ihre Ausbaupläne für Windkraftanlagen aus Rücksicht auf verunsicherte Bürger auf Eis. Sie wollen neue Windparks erst zulassen, wenn 2017 das Ergebnis der Studie über Gefahren der Windkraftanlagen vorliegt.

Den umfassenden Bericht von Daniel Wetzel „Die Welt“ vom 02.03.2015 lesen Sie hier.

Müssen sich Bargteheider BürgerInnen und umliegende Gemeinden den Kollateralschäden aussetzen, damit sich fünf Stadtvertreter, der Kreispräsident (CDU) und die Landesvorsitzende (Grünen) als Kommanditisten der Betreibergesellschaft sowie die Windindustrie auf Kosten der Allgemeinheit über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 20 Jahre lang garantiert bereichern?

Selbstbedienung auch in Bargteheide?

Der nachfolgende Beitrag aus dem ARD-Magazin „Report Mainz“ zeigt, wie es viele Kommunalpolitiker anstellen, persönlich am lukrativen Windenergiegeschäft mitzuverdienen. Ist es so oder ähnlich auch in Bargteheide gelaufen?

Bargteheider „Bürgerwindpark“ – abgeblasen!

Die aktuelle Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum I wurde vom Oberverwaltungsgericht Schleswig für unwirksam erklärt. Dies gilt insbesondere für die Frage, wie mit den gemeindlichen Flächenwünschen umgegangen worden ist. Der Senat bemängelte konkret die Vorgehensweise gegen Gemeindebelange. Sie widerspräche der Funktion der Regionalplanung. Außerdem fehlte nach Ansicht des Gerichts eine „hinreichende Differenzierung“ zwischen harten und weichen Tabukriterien. Harte Kriterien schließen eine Windkraftnutzung strikt aus; bei weichen Kriterien kann der Planungsträger noch entscheiden, ob die Windkraftnutzung abgelehnt wird. Der Senat attestierte der Landesregierung „schwerwiegende Planungsfehler.“

Der Ministerialrat des Landes Schleswig-Holstein betonte ausdrücklich vor dem OVG, die Einbindung der Öffentlichkeit sei von erheblicher Bedeutung, weil Schleswig-Holstein weiterhin für den Ausbau der Windkraft ist. Ziel der Landesregierung sei es, die Energiewende im Einvernehmen mit den Bürgern voranzubringen. Dazu müsse zu einem möglichst frühen Zeitpunkt mit den Bürgern ein Konsens gefunden werden.

Im Fall des Bürgerwindparks Bargteheide ist die Bürgerbeteiligung bekanntlich vollständig misslungen.

Zeitliche Gründe wurden von Seiten der politisch Verantwortlichen vorgeschoben. Nun hat die Zeit gegen die Windparkplaner gespielt. Diverse Aktivitäten der Bürgerinitiative Gegenwind Bargteheide haben vielfach dazu beigetragen, Verfahrens- und Abwägungsfehler aufzudecken. Neben dem Verwaltungsfehler der Stadt wurden auch die Fehler der Genehmigungsbehörde offen gelegt. In akribischer Kleinarbeit ist es der BI gelungen, eine Zeitverschiebung von mehr als einem Jahr bis zur endgültigen Baugenehmigung und gerichtlichen Klärung zu erreichen. Ohne diesen zeitlichen Aufschub würden sich die Windräder am Glindfelder Weg bereits drehen.

Nachdem der Regionalplan nun für unwirksam erklärt worden ist, fehlt es an einer Genehmigungsgrundlage zum Bau der Windkraftanlagen. Der alte Regionalplan tritt nun hoffentlich wieder in Kraft – und in dem ist die Bargteheider Windeignungsfläche nicht enthalten. Endgültige Schlussfolgerungen können erst gezogen werden, wenn die schriftliche Urteilsbegründung des OVG Schleswig vorliegt.

Unser Anliegen, für die Bewohner die Lebensqualität und die Werte von Haus und Grund zu erhalten, haben wir konsequent verfolgt. Gleichermaßen wollten wir die künftigen Anteilseigner vor Fehlinvestitionen schützen. Wir haben für Mensch und Natur gekämpft, und es hat sich gelohnt!

Abschließend stellen wir fest, dass das unter den EU-Beihilfegesichtspunkten schon deutlich fragwürdige „Bürgerwindpark“-Projekt jetzt gescheitert sein dürfte.

Geplanter Windpark Bargteheide – ein Fall für die Justiz

Am 20. Januar 2015 wird das Oberverwaltungsgericht in Schleswig in einer ersten Anhörung den Sachverhalt zum Eignungsgebiet für den Windpark Bargteheide am Glindfelder Weg verhandeln.

Wir von der Bürgerinitiative Gegenwind sind der Meinung, dass die westlich vom Sportplatz und Friedhof gelegenen Häuser zum Bargteheider Stadtgebiet gehören. Sie stehen zum Teil nur 643 Meter entfernt zu dem Windpark-Eignungsgebiet. Bei der Ausweisung hatte man 2011/2012 behauptet, dies sei Außenbereich. Somit müsste der Mindestabstand von 800 Metern zu Wohngebieten nicht eingehalten werden. Wir fordern, dass die Bewohner an der Alten Landstraße die gleichen Rechte wie die Bewohner im Innenstadtgebiet haben müssen. Aufgrund der Nähe und Größe der Windkraftanlagen (196 Meter) werden massive gesundheitliche Beeinträchtigungen befürchtet; auch auf die gefühlte optische Bedrängung weisen die Gegner des geplanten Windparks hin.

Daneben muss die Europäische Kommission in Brüssel noch klären, ob die Stadt Bargteheide die Planungs- und Genehmigungskosten von ca. 470.000 EUR vorleisten und das gesamte finanzielle Risiko für die Bürgerwindpark GmbH & Co. KG tragen darf.

Wir werden weiterhin alles tun, um die Menschen in Bargteheide und in den Nachbargemeinden vor den Gefahren der riesigen Windräder, des tieffrequenten Lärms und des Infraschalls zu schützen. Wir sind nicht grundsätzlich gegen Windkraft sondern fordern  lediglich den ausreichenden Abstand zu den Wohnbereichen.

Baugenehmigungsverfahren für drei WKA in Bargteheide ausgesetzt

Auf Antrag der Stadtverwaltung Bargteheide wurde das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) aktuell aufgefordert, die Genehmigung für den Bau von drei Windkraftanlagen am Glindfelder Weg bis auf Weiteres auszusetzen.

Weil die von der Bürgerinitiative Gegenwind angezeigte Kommunalaufsichtsbeschwerde nicht angemessen bearbeitet wurde, schaltete die BI die EU-Kommission mit dem Hinweis auf eine möglicher Weise rechtswidrige staatliche Beihilfe der Stadt Bargteheide an die Bürgerwindpark Bargteheide GmbH & Co. KG ein. Hätte die Kommunalaufsichtsbehörde adäquat auf die Beschwerde der Bürgerinitiative reagiert, wäre die EU-Kommission nicht hinzugezogen worden. Nun wird von Seiten des Innenministeriums Schleswig-Holstein sowie der Kommunalaufsicht des Kreises Stormarn befürchtet, dass eine Klage in Millionenhöhe gegen die Bundesrepublik Deutschland an das Land Schleswig-Holstein weitergeleitet wird.

Allein die Annahme der Baugenehmigung durch die Stadt Bargteheide als Antragsteller, könnte einen erneuten Verstoß gegen das EU-Beihilferecht innerhalb eines laufenden Beihilfeverfahrens auslösen. Weiterhin wurde die fehlende Bürgerbeteiligung an dem geplanten „Bürgerwindpark“ in Bargteheide vom Innenministerium gerügt.

Der sogenannte Verwaltungsfehler der Stadt Bargteheide, mit seinen schwerwiegenden Auswirkungen auf die Lebensqualität von Mensch und Natur, zieht sich bis in die Finanzaufsicht  der Kreisverwaltung durch. Auch diese Behörde hat sich über den Hinweis eines Mitglieds der Bürgerinitiative Gegenwind auf den städtebaulichen Vertrag – mit seiner finanziell einseitigen Bevorzugung der Betreibergesellschaft zu Lasten der Stadtkasse – hinweggesetzt. Diese verhängnisvolle Fehleinschätzung kann zu hochbrisanten Konflikten innerhalb der EU-Staatengemeinschaft führen.

Das LLUR hat entsprechend auf das Anliegen der Stadt Bargteheide reagiert und eine Aussetzung des Genehmigungsverfahrens bestätigt. Die vierte Verlängerung geht bis zum 31. Januar 2015. Bis dahin könnte auch ein Gerichtsbeschluss über die drei laufenden Normenkontrollverfahren gegen den Windpark in Bargteheide vorliegen.

Beschwerdeverfahren vor der EU-Kommission – Bürgerwindpark Bargteheide

In einem Schreiben vom Innenministerium Kiel an die Kommunalaufsichtsbehörde Bad Oldesloe wurde festgestellt, dass in Abstimmung mit dem für EU-Beihilfeverfahren zuständigen Wirtschaftsministerium, die Regelungen des städtebaulichen Vertrages zwischen der Stadt Bargteheide und der Bürgerwindpark GmbH & Co.KG erheblichen beihilferechtlichen Bedenken ausgesetzt sind.

Unter Beihilfe sind alle Zuwendungen zu verstehen, die zu direkten oder indirekten Vorteilen jeder Art führen, ohne dass der Beihilfeempfänger hierfür eine adäquate Gegenleistung erbringt.  Eine Gegenleistung wurde von der Stadt Bargteheide nicht angegeben.

Im vorliegenden Fall hat die Stadt Bargteheide das wirtschaftliche Risiko des beantragten Baugenehmigungsverfahrens, das jeder private Unternehmer üblicherweise selbst zu tragen hat, ohne zwingenden Grund übernommen. Hier stellt sich die Frage, ob nicht bereits in der vorläufigen Übernahme der Planungs- und Genehmigungskosten ein wirtschaftlicher Vorteil für die Betreibergesellschaft besteht. Ohne die finanzielle Vorleistung durch die Stadtkasse wäre die Planung wegen fehlender Finanzmittel der Firma über den freien Kapitalmarkt nicht zustande gekommen.

Die bekannten Vorleistungen von zurzeit ca. 366.000 EUR werden lt. Vertrag erst bei Inbetriebnahme der Windkraftanlagen am Glindfelder Weg fällig. Hierbei ist der Zinsvorteil seit März 2013 sowie die Arbeitszeit der städtischen Mitarbeiter noch nicht berücksichtigt worden. Sollte die Baugenehmigung u.U. gerichtlich untersagt oder von der Betreibergesellschaft nicht in Anspruch genommen werden, bleibt die Stadt auf den Planungs- und Genehmigungskosten sitzen.

Insbesondere die Kosten der Baugenehmigung von knapp 60.000 EUR, die trotz laufendem EU-Beschwerdeverfahren von der Stadt übernommen wurden, stellen erneut einen weiteren Verstoß gegen die sogenannte „Stand-still-Klausel“ (EU-Recht) dar, d.h. solange kein positiver Bescheid der  EU vorliegt, darf keine weitere Beihilfe gewährt werden.

Die nach Angaben der Stadt gesetzte Zielsetzung zum örtlichen Klimaschutz beizutragen, ist zwar legitim, kann jedoch von jeder x-beliebigen Betreibergesellschaft umgesetzt werden. Dazu bedarf es nicht ortsansässiger Kommanditisten aus dem Bereich der Kommunalpolitik. Für die derzeitigen Bargteheider Kommanditisten geht es hier nicht um die Bereitstellung von lebenswichtigen Gütern, sondern um die Eröffnung zusätzlicher Gewinnmöglichkeiten.

„Für den Fall, dass es im Baugenehmigungsverfahren nicht zur Genehmigung kommen würde, sieht der mit der Bürgerwindpark GmbH & Co.KG geschlossene städtebauliche Vertrag keine Rückerstattung der bisher entstandenen Kosten vor. Diese Bestimmung verstößt damit gegen das EU-Beihilferecht. Der städtebauliche Vertrag ist damit gemäß Rechtsprechung des BGH insgesamt nichtig.“ (Innenministerium Kiel)

Allein aus vorgenanntem Grund wird die Betreibergesellschaft an der Baugenehmigung festhalten. Ansonsten wäre sie insolvent, bevor ein Windrad sich drehen wird.

Immer höhere Windkraftanlagen – ein langer Leidensweg von Anwohnern

Der große Saal im Bargteheider Schützenhof war – trotz – des sonnigen Herbstwetters bis auf den letzten Platz gefüllt. Nach der Begrüßung resümierte Gegenwind-Sprecher Gerhard Artinger die letzten zwölf Monate der Bürgerinitiative und deren unermüdlichen Einsatz, die geplanten Windkraftanlagen am Glindfelder Weg zu verhindern. Die negativen Auswüchse der Windkraftindustrie haben über ganz Deutschland verteilt dazu geführt, dass sich viele Menschen in Bürgerinitiativen solidarisieren und gegen die wahllose Zerstörung von Natur und Lebensräumen kämpfen.

Insbesondere die Gesetzeslage zur Energiepolitik, die rücksichtslose Umsetzung der Verordnungen durch die Behörden und die ideologisch verblendete Sicht der Windkraftparteien und -lobby, haben deutschlandweit die Investoren auf den Plan gerufen und Windkraftanlagen wie Pilze aus dem Boden schießen lassen. Es werden ganze Wälder gerodet und jede für Windkraft privilegierte Fläche von den Bürgermeistern in der Hoffnung auf sprudelnde Gemeindekassen gemeldet. Ganze Dorfstrukturen sind zerrissen in Anleger, die in Windparks investieren um eine lukrative Rendite zu erzielen und Menschen, die unter Schallwellen und Lärm den katastrophalen gesundheitsschädlichen Auswirkungen der Windräder ausgeliefert sind. Mit dem Boom der Windkraft werden in Vereinen, Freundeskreisen und Familien Keile des Unfriedens und der Missgunst getrieben.

Hierzu hatte die Bürgerinitiative Gegenwind Bargteheide ein Ehepaar aus Nordfriesland eingeladen, aus den Alltagserfahrungen und dem Leben unter 140 Meter hohen Windkraftanlagen zu berichten. Die körperlichen Beschwerden der Betroffenen waren so gravierend, dass sie kaum noch in der Lage waren, die Treppen in ihrem Haus hoch zu steigen. Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Druckgefühl in der Brust und Herzrasen, sind nur einige Symptome von vielen. Die Kinder können sich nicht mehr konzentrieren, wachen nachts mit Schmerzen auf und schlafen nicht mehr durch. Ihre schulischen Leistungen sind rapide schlechter geworden, weil sie ständig müde sind. Inzwischen wurden der Sohn in einem Internat und die Tochter bei den Großeltern oder Freunden untergebracht. Den ausführlichen Pressebeitrag zu dem Leidensweg der Familie finden Sie hier.

Die Zuhörer waren zum Teil tief erschüttert über die dramatischen Schilderungen und vereinzelt flossen Tränen. Eine Frau aus dem Publikum fragte nach, warum so wenige Eltern von schulpflichtigen Kindern anwesend seien; andere wollten wissen, was die Behörden, Krankenkassen, Ärzte und Naturschutzverbände zu der Problematik sagen. Einige stellten auch den Bezug zu den drohenden Bargteheider Verhältnissen mit Windkraftanlagen her, die noch 56 Meter höher geplant sind. Ausführlich wurden die Interessenverknüpfungen von Politik und Wirtschaft diskutiert, denen die Menschen fast wehrlos ausgesetzt werden.

Eine grüne Politikerin wurde gefragt, ob sie nach dem derzeitigen Kenntnisstand heute immer noch für die 196 Meter hohen Windkraftanlagen in Bargteheide stimmen würde. Nach einigen Ausflüchten, die Frage zu beantworten, meinte sie JA!

Die Zuschauer empörten sich lautstark über die unverbesserliche, menschenverachtende ideologisch verblendete Äußerung. Einvernehmlich wurde erörtert, dass nur eine Änderung der politischen Parteienlandschaft in Bargteheide Abhilfe schaffen würde. Als ein probates Mittel zur Abwehr politischer Willkür wurden die Wahlen angesprochen. Allerdings müsste das Heer der Nichtwähler und Politikverdrossenen dafür mobilisiert werden.